Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen
Bei den Kosten für Pflege und Unterkunft pflegebedürftiger Eltern sind Kinder unterhaltspflichtig. Die Kinder müssen jedoch nicht ihr gesamtes Einkommen und Vermögen einsetzen. Ihnen steht ein so genannter „Selbstbehalt“ zu, also das, was sie selbst für ihren Unterhalt behalten dürfen. Dieser beträgt monatlich 1400 Euro plus die Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von 1050 Euro für den Ehepartner. Außerdem berücksichtigt das Sozialamt bei der Festlegung des Selbstbehalts weitere Unterhaltspflichten, zum Beispiel gegenüber Kindern oder Ex-Ehepartnern. Und auch Vermögen muss für den Elternunterhalt eingesetzt werden, bis auf einen Freibetrag, der, je nach…
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