Lasertherapie Wer darf nun noch lasern?

Autor: Ingolf Dürr

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Laseranwendungen wie beispielsweise das Entfernen von Tattoos haben ein hohes Risiko für schwere Verletzungen und sollen in Zukunft nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Fachkunde erfolgen. Diese muss in Schulungen erworben werden.

Nach einer von den dermatologischen Fachgesellschaften lange geforderten und im Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der NiSV (­Verordnung zum Schutz gegen die nicht­ionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen) dürfen seit 1. Januar 2021 Laseranwendungen mit einem hohen Risiko für schwere Verletzungen, wie beispielsweise die Entfernung von Tätowierungen, nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender Fachkunde nach NiSV durchgeführt werden.

Verbände definieren Anforderungen für Nicht-Dermatologen

Dermatologische Fachverbände, darunter die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), haben unter der…

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