Varizellenimpfung Wer zahlt die Titerbestimmung?

Autor: Andreas Leischker

Ich habe eine Frage bezüglich der Umsetzbarkeit der Varizellenimpfempfehlung nach den neuen RKI-Richtlinien: Meines Wissens nach ist die Durchführung einer Titerbestimmung keine GKV-Leistung, die Bereitschaft der Betroffenen (Migrant:innen, junge Arbeitnehmer:innen im Pflegebereich), diese Leistung selbst zu bezahlen, jedoch eher gering. Die Anamnese ist oft mehr als unsicher. Gibt es hier die Möglichkeit einer kostenneutralen Umsetzung für die Betroffenen?

Antwort

Bei Varizellen ("Windpocken") handelt es sich neben Masern um eine der ansteckendsten Infektionserkrankungen des Menschen überhaupt: In der Literatur sind Ansteckungen über mehrere Stockwerke beschrieben. Ausbrüche von Varizellen treten in Deutschland vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen für Asylsuchende und Geflüchtete auf.

Die Impfung gegen Varizellen dient auch dem Schutz von Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen.

Die monovalenten Varizellenimpfstoffe werden in der Literatur als gut verträglich beschrieben. Sehr häufig kann es nach Impfung zu Rötung und Schwellung am Injektionsort sowie häufig zu Fieber ≥ 38 °C kommen. Zudem kann ein varizellenartiger…

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