Wie Notfall abrechnen?

Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann,

Dr. V. L., Allgemeinarzt in K.:

 

Ich möchte meine Patientenzahl nicht steigern und darum am Freitag lieber Hausbesuche fahren. Der Notfalldienst beginnt erst um 13 Uhr. Um die anderen Kollegen nicht unnötig zu belasten, sitze ich vormittags für 1,5 h in meiner Praxis für den Fall, dass Notfälle sich melden. Darf ich diese „Notfall-Zeit“ intern meinen Pat. bekannt geben? Rechne ich als Notfall ab? Es ist ja vergleichbar mit der Situation „freitagnachmittags im Garten“, wenn ein Patient vor der Tür stünde?

Dr. Gerd W. Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Selbstverständlich können Sie Ihren Patienten diese Sprechstunde bekannt geben. Eigentlich müssen Sie es sogar, denn wenn ein solcher Bedarf besteht, müssen Sie als Vertragsarzt auch die notwendige Zahl an Sprechstunden anbieten. Auf keinen Fall dürfen Sie die angebotenen Sprechzeiten aber so verknappen, dass die Inanspruchnahme als Notfall anfällt. Die Abrechnung als Notfall wiederum ist ohnehin nur zu Zeiten des (von der KV) organisierten Notdienstes möglich. Bei Ihrer Konstruktion muss man zudem wohl von einem eindeutigen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten aus gehen.

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