Wie sinnvoll sind Magnesium, Zink und Co. bei Krebs?
Grundsätzlich gilt: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel. Sie dürfen daher, bei vorgeschriebener Dosierung, nicht wie Medikamente wirken. Also können und dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Vorbeugung und Behandlung bei Patienten – auch nicht bei Krebspatienten – eingesetzt werden. Daher werden die Kosten für solche Mittel von den Krankenkassen in aller Regel nicht übernommen oder bezuschusst.
Ausgewogen ernähren
Für Krebspatienten und Gesunde gilt gleichermaßen: Eine ausgewogene Ernährung und ein gesunder Lebensstil reichen meist aus, den Körper mit allen notwendigen Stoffen zu versorgen. Zu dieser ausgewogenen Ernährung gehören viel Obst und Gemüse, Milchprodukte, Eier, mageres Fleisch und Fisch. Auf Tabakrauch und Alkohol sollte möglichst verzichtet werden. Schwere Erkrankungen können den Stoffwechsel jedoch so stark beeinträchtigen, dass Mangelzustände bestimmter Stoffe drohen.
Der behandelnde Arzt kennt diese Gefahren und wird geeignete Therapien anwenden. Sie versorgen den Körper dann mit den notwendigen Substanzen im Rahmen einer abgestimmten Tumorbehandlung.
Nahrungsergänzungsmittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt
Inwieweit eine eher einseitige Ernährung oder Nahrungsergänzungsmittel eine laufende Krebsbehandlung beeinflussen können, ist letztlich noch nicht geklärt. Besondere Vorsicht ist bei hochdosierten Präparaten geboten. Sie können Therapien verstärken, abschwächen oder Nebenwirkungen verstärken. Die Deutsche Krebsgesellschaft rät daher, Nahrungsergänzungsmittel während einer akuten Krebsbehandlung nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einzunehmen.