Arzt-Patienten-Kommunikation Die Digitalisierung der Medizin ist nicht aufzuhalten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat die Arzt-Patienten-Beziehung jedoch deutlich verändert. Weltweit soll der Umsatz für Smartwatches, Datenbrillen und Aktivitätstracker (Armbänder mit Herzfrequenzmessung, Kalorienzähler) im Jahr 2017 bei mehr als 11 Milliarden Euro liegen. Allein in Deutschland werden in diesem Jahr 645.000 Smartwatches verkauft. Heute sollen 75 % der Patienten freiwillig (!) bereit sein, über Sensor-Armbänder, Apps oder Handys ihre körperlichen Befunde, ihr Ernährungsverhalten und sonstige persönliche Daten zu messen und auswerten zu lassen.
Dagegen habe ich – wie Sie alle – in meiner Sprechstunde die ganzen Jahre sorgfältig darauf geachtet, dass diese Patientendaten aus Sorge um Sicherheit und Missbrauch vertraulich behandelt werden. Kein Arzt möchte, dass dieses sensible Material an Versicherungen oder Krankenkassen übermittelt wird und sein Patient dadurch Nachteile hat.
Beim Hauptstadtkongress in Berlin im Juni 2015 lautete das Thema der Auftaktveranstaltung "Das neue E-Health-Gesetz: Fluch oder Segen für die Arztpraxis?". Dr. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender der KV Brandenburg, beantwortete diese Frage ganz praktisch: Unterstütze eine IT-Anwendung den Workflow in der Praxis, sei sie gut. Bremse sie die Arzt-Patienten-Beziehung aus, weil der Arzt mit Programm und Bildschirm kämpfen müsse, anstatt sich um den ihm gegenübersitzenden Patienten zu kümmern, sei sie schlecht.
Ein positives Beispiel der Telemedizin sind Online-Sprechstunden per Videochat. Diese Form der Kontaktaufnahme dürfte vor allem im ländlichen Raum vor dem Hintergrund des Haus-und Facharztmangels an Bedeutung gewinnen.
Eines ist klar: Die Digitalisierung in der Medizin ist nicht aufzuhalten, ob uns das gefällt oder nicht. Wichtig erscheint mir aber, dass wir Ärzte uns in vorderster Front am Aufbau dieser digitalen Gesundheitswelt beteiligen und uns nicht die Regeln von der Industrie aufzwingen lassen.
Autor:

Vizepräsident der Ärztekammer Bremen
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (3) Seite 3
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.