Doktortitel als Schnäppchen für 35 Euro
Ein Blick auf die Webseite "Title Town" des California Church & University Institute offeriert in Deutsch und Englisch, was man alles werden kann. Und manchmal lässt sich dabei sogar ein Schnäppchen machen. Zum Beispiel gibt es den Dr. h.c. schon für 35 statt für 99 Euro. Der Titel Ehrenprofessor ist für 55 statt 149 Euro erhältlich. Die Bezahlung versteht sich als Spende.
Doktorhüte und Talare kann man gleich dazu kaufen
"Hier haben Sie die Möglichkeit, einen kirchlichen Doktortitel (h.c.) von einer amtlich anerkannten Kirche in den USA legal verliehen zu bekommen", schreiben die Anbieter. Die entsprechenden Doktorhüte und Talare lassen sich neben dem "Titel aus dem Internet als Geschenk zu Weihnachten oder zum Geburtstag" gleich mit in den Warenkorb legen.
Für einen Preisaufschlag führt der Weg auch zum echten Titel, da die kirchlichen Anbieter nach eigenen Angaben über "ausgezeichnete Kontakte sowohl zu renommierten Promotionsberatungen und Universitäten als auch zu Professoren und Doktoren verfügen, und so bei der Erstellung der Doktorarbeit behilflich sein" können.
160.000 Treffer bringt die Google-Suche nach "Doktortitel kaufen". "Unser Internetangebot, insbesondere unser Angebot über die Verleihung von Ehrendoktor-Titeln, wurde von verschiedenen Juristen eingehend geprüft", verspricht der Anbieter der Seite www.doktortitel-kaufen.net. Groß daneben der Stempel "APPROVED".
Und eintragen lassen in den deutschen Personalausweis kann man sich die gekauften Ehren auch, weil die deutschen Ämter den Titelerwerb nicht auf Redlichkeit prüfen können. Das fand 2012 Spiegel-Redakteur Armin Himmelrath heraus.
Ein Prof. Dr. phil. Johannes Maximilian Wischmeyer von der Geisteswissenschaftlichen Universität für Bildungswissenschaften Innsbruck hatte ihm für 7,99 Euro bescheinigt, dass er den akademischen Grad eines Doktors der Philosophie führen darf. Nur gab es weder diesen Wischmeyer noch die Universität. Den Eintrag ließ Himmelrat wieder löschen, denn wer in Deutschland falsche Titel trägt, macht sich strafbar, egal, ob die Ämter den Titel bescheinigen oder nicht.
Offenbar ist die Strafbarkeit aber gar nicht so leicht zu erkennen, angesichts der verschiedenen Möglichkeiten weltweit, Doktortitel zu erwerben. Das gilt auch für legal erworbene. Während in Deutschland Voraussetzung für den Doktortitel in der Medizin eine Promotion ist, gibt es in anderen Ländern, z.B. in Österreich (Dr. med. univ. PhD) oder Ungarn (dr. med.), den Titel nach dem Medizinstudium automatisch dazu. Dieses Berufsdoktorat bestätigt den Diplomabschluss, wobei die Zusätze und Schreibweisen immer korrekt sein müssen.
Nicht in die Falle des "kleinen Doktortitels" tappen
Der US-amerikanische Titel Doctor of Medicine, kurz M.D., bestätigt ebenfalls nur das Regelstudium, keine Promotion. Inhaber des nach wissenschaftlichen Leistungen erworbenen US-Doktorgrades "Doctor of Philosophy", Abkürzung: "Ph.D., dürfen sich in Deutschland zwar Dr. nennen, deutsche Doktoren sind aber nicht automatisch berechtigt, den Titel Ph.D. zu tragen.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte einmal im Fall eines "doctor filozofie" zu entscheiden (http://openjur.de/u/167814.html). Den Titel hatte ein Steuerberater in der Slowakei erworben und sich dann "Dr." genannt. Es folgte eine Anzeige wegen Titelmissbrauchs. Er dürfe sich nur "PhDr." nennen, urteilte das Gericht.
Konkret heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen, oder einer jeweils festzusetzenden Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall auch Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen ..."
In die Falle des "kleinen" Doktorgrades getappt war auch CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer. Er verzichtet heute gänzlich auf den Titel.
Quelle: Medical-Tribune-Recherche