Fiktive Arzneizulassung: KV kritisiert Regressgefahr
Die Kassen versuchten, die Verordnungskosten für Arzneimittel zurückzubekommen, die vor 1978 auf dem Markt waren und für die ein Nachzulassungsverfahren nötig wurde, das aber noch nicht abgeschlossen ist (Präparateliste: hier). Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2005 sind die Kassen nicht verpflichtet, die Kosten für Verordnungen sog. fiktiv zugelassener Arzneimitteln zu übernehmen.
Zunächst wurde eine „Friedenspflicht“ vereinbart, sagt KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz. D.h.: Zumindest für frühere Quartale erwartet er keine größeren Rückforderungsaktionen. Spätestens ab dem zweiten Quartal 2012 müssten die Ärzte aber aufpassen und ggf. auf eine entsprechende Verordnung verzichten, bis eine rechtskräftige Zulassung des Medikaments erfolgt sei