Inklusion Gute medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen
Während die Versorgung in den Kinder- und Jugendjahren durch die sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) sehr gut und individuell angepasst gewährleistet ist, stehen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen im Erwachsenenalter häufig vor enormen Herausforderungen. Dies zeigt sich schon beim Übergang in das Erwachsenenalter. Nach dem Sozialgesetzbuch V dürfen Sozialpädiatrische Zentren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Behandlung von Menschen mit Behinderungen nach Überweisung durch einen Arzt übernehmen. Dies wurde in den letzten Jahren dadurch erschwert, dass die Überweisung durch einen Kinderarzt erfolgen muss. Findet sich jedoch für Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenalter kein geeigneter Arzt, müssen im Einzelfall umständliche Ausnahmeregelungen initiiert werden, damit die SPZ zeitlich befristet weiterbehandeln dürfen. Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel nur für ein Vierteljahr erteilt.
Auf diese gravierende Versorgungslücke hat der Gesetzgeber reagiert und im vergangenen Jahr die rechtliche Grundlage für medizinische Behandlungszentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) geschaffen. Einige Träger, die zum großen Teil schon Erfahrungen in der Sozialpädiatrie haben, haben daraufhin die Initiative ergriffen und sowohl eine Bundes- als auch eine Landesarbeitsgemeinschaft MZEB gegründet. Diese medizinischen Behandlungszentren sollen in Bayern möglichst in jedem Regierungsbezirk entstehen und die Versorgung von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen gewährleisten. Dabei werden sie zudem unterschiedliche Schwerpunkte abdecken. Diese können sein: Unterstützung bei Beatmung von schwerst-mehrfachbehinderten Menschen, bei Epilepsieerkrankungen, bei Menschen mit Autismus etc. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die MZEB neben der umfassenden und spezifischen Diagnostik auch die Behandlung der Patienten durchführen und wo möglich die Weiterbehandlung durch das medizinische Regelsystem einleiten.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Genehmigungsverfahren nicht unendlich lange hinziehen und in Zukunft auch die medizinische Behandlung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen bestmöglich sichergestellt werden kann.
Autor:
93055 Regensburg
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2018; 40 (7) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.