Palliativversorgung Hausärztliche Kompetenz wird missachtet!
Der Bewertungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 25. Juli neue Palliativleistungen beschlossen. Diese werden zum 1. Oktober in den EBM aufgenommen. Dabei wird so getan, als ob Hausärzte die großen Gewinner wären und eine stärkere Bündelung der Verantwortung das Ziel der Reform sei. Dem ist jedoch nicht so. Denn bei den "neuen" Leistungen handelt es sich zum Großteil um genuin hausärztliche Aufgaben, die die Hausärzte seit jeher erbracht haben, häufig allerdings ohne dass hierfür eine entsprechende Abrechnungsziffer zur Verfügung gestanden hat. Diese "neuen" Leistungen sind grundsätzlich in Zukunft zwar für Hausärzte abrechenbar, dafür müssen allerdings derart viele und zum Großteil vollkommen unpraktikable Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden, dass kaum ein Hausarzt diese wirklich leisten kann – und zwar aus ganz praktischen Gründen! So wird gefordert, dass Hausärzte eine mindestens zweiwöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung oder einem SAPV-Team oder die Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre nachweisen müssen. Auch wenn die Hospitationen zeitlich verteilt erfolgen, müssten die Hausärzte ihre Praxen unter dem Strich zwei Wochen lang schließen! Zusätzlich sollen sie noch fast 20 % ihrer gesamten Fortbildungszeit nur auf die Palliativmedizin verwenden. Außen vor gelassen wird dabei, dass es sich bei der Allgemeinmedizin um ein integratives Fach handelt, das aus mehr besteht als nur der Summe der einzelnen Fächer. Entsprechend sind natürlich auch die hausärztlichen Fortbildungen ausgestaltet, bei denen immer der gesamte Mensch in jeder Lebensphase gesehen wird. In einer hausärztlichen Fortbildung über Pharmakotherapie wird z. B. auch auf die Besonderheiten bei der Behandlung von Geriatrie- oder Palliativpatienten eingegangen. Insofern ist auch diese Vorschrift – wie so oft – komplett praxisuntauglich.
Besonders ärgerlich wird es, wenn man sich anschaut, welche konkreten Inhalte bei den Zusatzqualifikationen erlernt werden sollen. Dann stellt man schnell fest: Das allermeiste ist bereits fester Bestandteil der fünfjährigen Weiterbildung! Es wird schlichtweg ignoriert, dass ein Allgemeinarzt nach fünfjähriger Weiterbildung für die hausärztliche Medizin qualifiziert ist!
Egal, ob Geriatrie oder Palliativmedizin – die KBV, im Zusammenspiel mit dem GKV-Spitzenverband, versucht in immer mehr Bereichen die Kompetenzen der Hausärzte zu beschneiden. Diesem Raubbau an Kompetenz, und letztlich auch an Honorar, müssen wir gemeinsam ein Ende setzen!
Autor:
10707 Berlin
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2017; 39 (15) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.