Notfallversorgung Irrwege
Die meisten Krankheiten muss man dort behandeln, wo sie auftreten, nämlich wohnortnah. Seit einiger Zeit sind viele aktiv und bemüht, am Geschehen um die Notfallversorgung teilzuhaben: Die Rufnummern 112 (Rettungsdienst) und 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV – ÄBD) sollen zusammengelegt und zentral betrieben werden, in auserlesenen Kliniken sollen unter der Leitung von speziell qualifizierten klinischen Notfallmedizinern INZ (Integrierte Notfallzentren) eingerichtet werden, wo die Notfallpatienten an einem "gemeinsamen Tresen" von wiederum speziell geschultem Personal gesichtet und der richtigen Versorgungsebene zugeführt werden.
Was lehrt uns die Erfahrung? Der mündige Gesundheitskonsument (Patient) macht weiterhin von seinem Recht auf freie Arztwahl Gebrauch und begibt sich bei Bedarf direkt zum Arzt nach seinem Ermessen. Bekommt er dort keinen Termin, so wendet er sich an einen Hausarzt, um eine Notfallüberweisung mit dem Aufkleber für die Terminservicestelle der KV zu erhalten oder alternativ die dringliche Terminvereinbarung beim Facharzt über die Anmeldung der Hausarztpraxis abwickeln zu lassen. Liegt keine besondere Dringlichkeit vor, passt der Termin nicht, wird das umständliche Prozedere nicht verstanden oder abgelehnt, so begibt er sich doch lieber direkt ins Krankenhaus.
Statt die althergebrachte Reihenfolge Hausarzt – Facharzt – Krankenhaus beizubehalten, wird hier erst die Stätte der aufwendigsten Versorgungsform zentral angesteuert, um dann peripher z. B. an den Hausarzt weitergeleitet zu werden. Verkehrte Welt! Die Kosten für die Behandlung eines ambulanten Notfallpatienten belaufen sich nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf 140 bis 170 €, im KV-Bereich kann man mit 30 bis 40 € je Fall rechnen. Spätestens an dieser Stelle drängt sich die Frage auf: Was ist eigentlich ein Notfall?
Strafrecht und Sozialrecht helfen uns hier nur bedingt weiter. Die Denkschablone unserer Vordenker in Berlin differenziert im aktuellen Stadium der Planung scheinbar nicht zwischen "Notfall" und "Notfall". Gleich nun, ob dem "Akutfall" ein Herzinfarkt, eine Grippe, das Ziehen im Bauch, ein Unfall, der Wunsch nach einem dringlichen Attest, eine psychische Störung, ein Asthmaanfall oder eine Hirnblutung zugrundeliegt, es soll zunächst alles über die INZ am Krankenhaus oder den Zentralen Notruf gesteuert werden. Lange Wege, Wartezeiten und besetzte Telefonleitungen sind vorprogrammiert.
Die Patientenströme erst möglichst weiträumig zu zentralisieren, um diese dann wieder mühselig auseinanderzudividieren, ist ökonomisch teuer und medizinisch kaum sinnvoll. Die meisten Krankheiten muss man dort behandeln, wo sie auftreten, nämlich wohnortnah. Die Ausdünnung der Versorgung ist von der Bevölkerung nicht gewollt. Bei der aktuell vorherrschenden Doktrin der "Sektorenübergreifenden Versorgung" wird es spannend sein zu verfolgen, wo nach welchem Tarif die Notfallversorgung stattfinden wird und auf welche Art die erforderlichen Mittel generiert werden. Ceterum censeo: Ohne ein verpflichtendes flächendeckendes Primärarztsystem wird man dem Chaos nicht Herr und alles andere kommt teuer. Sehr teuer.
Autor:
Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (16) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.