KBV läutet zur Honorarverhandlung: „Das Geld gehört dahin, wo es wehtut“
Mit einigem Tamtam hat die KBV-Spitze die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gelenkt. Nun wird sich zeigen, was sie tatsächlich liefern kann.
Ein ständiger „Dorn im Fleisch“ ist die gedeckelte Vergütung. Das Fernziel lautet deshalb, dass jede ärztliche Leistung zu festen Preisen zu honorieren ist. „Jede zehnte Behandlung geht aufs Haus“, lautet die kritische Rechnung der KBV für 2013. Demnach blieb das Budget für ärztliche Leistungen mit 22,5 Mrd. unter dem Wert der durchgeführten Behandlungen von 24,8 Mrd. Euro. Zunächst sollen Fachärzte Basisleistungen außerhalb des Budgets zu festen Preisen vergütet bekommen.
Bei den Verhandlungen über die Anpassung des Orientierungswertes geht es zum einen um die Kostenentwicklung in den Praxen. Seit 2008 sei diese nur in Höhe von 2,2 % berücksichtigt worden, während die Inflation 8,2 % betragen habe, argumentiert die KBV. Ein weiterer Punkt ist das kalkulatorische Arztgehalt. Es orientiert sich am Gehalt von Oberärzten und liegt seit 2008 bei 105 572 Euro, müsste aber, um das aktuelle Gehalt in Tarifverträgen für Klinikärzte abzubilden, rund 133 000 Euro betragen, so die KBV. Dafür fehlten drei Mrd. Euro.
Zusätzliche Finanzmittel fordert die KBV für den Einsatz weitergebildeter Praxisassistenten wie Agnes und Verah, der bislang nur in unterversorgten und in von Unterversorgung bedrohten Regionen bezahlt wird. Die KBV möchte, dass alle Praxen die Möglichkeit erhalten, bestimmte Leistungen an besonders qualifizierte Fachangestellte zu delegieren. Um die Kosten für Ausbildung, Ausstattung, Gehälter etc. zu decken, sollen Hausärzte für jeden Behandlungsfall einen extrabudgetären Zuschlag erhalten.
Kommentar des GKV-Spitzenverbandes: "Es wäre erfreulich, wenn die Ärzteverbände das gleiche Engagement bei der Verringerung der Wartezeiten für die Patienten aufbringen würden, wie bei dem Bemühen, ihre eigenen Honorare weiter zu erhöhen."
GKV: Für Teilzeittätigkeit ein Honorarplus von 38.000 Euro pro Arzt!?
Der Kassenverband rechnet vor, dass die KBV-Forderungen ein Honorarplus von 38.000 Euro pro Vertragsarzt und -psychotherapeuten bedeuten würden. Das sei mehr als das durchschnittliche Jahresbruttoentgelt aller Rentenversicherten in Höhe von rund 34.000 Euro. Und das für eine "Teilzeittätigkeit"! Denn ein niedergelassener Arzt, so der GKV-Spitzenverband, arbeite laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 45 Stunden pro Woche - und nicht 51, wie die KBV sagt. Diese Zeit verwende er aber nur zum Teil für gesetzlich Krankenversicherte, den Rest dagegen für PKV, IGeL, Unfallversicherung etc.
Aktualisiert: 20.8.2014