Krankengeldbetrug mit AU-Meldungen für fiktive Arbeitnehmer
Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsgruppe "Gelber Schein" der Kölner Kripo soll der 58-jährige Kölner Arzt gemeinsam mit zwei Komplizen seit Jahren über Scheinfirmen nicht existente Arbeitnehmer bei den Krankenkassen angemeldet und für diese Krankengeldzahlungen beantragt haben.
In mindestens 720 Fällen soll der beschuldigte Arzt falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Atteste ausgestellt haben, die zur Auszahlung hoher Leistungsbeträge durch die getäuschten Krankenkassen führten.
Bislang gehen die Ermittler von Schäden zwischen 800 000 und einer Million Euro aus. Der Arzt soll außerdem in zwei Fällen Behandlungen in fünfstelliger Höhe abgerechnet haben, die er nie geleistet hat.
In Lübeck läuft ein vergleichbares Verfahren. Hier soll ein Duo Vereine und Firmen überredet haben, Personaldaten zur Verfügung zu stellen, mit denen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erschlichen wurde. Die Firmen sollen am Reibach beteiligt gewesen sein. 26 Kassen sollen um 740 000 Euro betrogen worden sein.
Briefkastenfirmen gegründet, Versichertenkarten gefälscht
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) aus dem Jahr 2006 macht das möglich. Danach haben Unternehmen, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, Anspruch auf die Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 80 % sowie auf Erstattung des Arbeitgeberanteils für die Sozial- und Krankenversicherung.
Mutterschaftsgeld wird zu 100 % gezahlt. Dazu steht ein Topf von drei Milliarden Euro zur Verfügung, der von allen Arbeitgebern durch eine Umlage gefüllt wird. Die Krankenkassen verwalten diesen Fonds treuhänderisch.
Das Kölner Trio soll Briefkastenfirmen gegründet haben, Krankenversichertenkarten gefälscht und Arbeitnehmer bei Krankenkassen gemeldet haben, die gar nicht existent waren. Die Bankkonten liefen ebenfalls auf die fiktiven Namen.
Der BKK-Landesverband Mitte erstattete Anzeige, weil der Verband aufgrund von Plausibilitätsprüfungen den Verdacht hatte, es mit Scheinfirmen zu tun zu haben.
Das Bundesversicherungsamt prüft inzwischen, ob die Krankenkassen ihrer Sorgfaltspflicht bei der Vergabe der Mittel aus dem AAG-Fonds auch nachkommen, wie ein Sprecher bestätigte.