Neues Institut für mehr Qualität in der Medizin

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Bundesgesundheitsministerium plant die Gründung eines „Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“. Einzelheiten sind im Referentenentwurf zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) geregelt.

Vorgesehen ist: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gründet ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut. Er ist dessen Träger und beauftragt es.

Das Institut entwickelt z.B. für die Messung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Indikatoren und Instrumente.

Es beteiligt sich an externer Qualitätssicherung und informiert im Internet mit vergleichenden Übersichten einrichtungsbezogen über die Qualität in den Krankenhäusern.

Kriterien für Zertifikate 
und Qualitätssiegel

Es soll auch anhand sog. Routinedaten der Krankenkassen, z.B. Abrechnungs- und Leistungsdaten, die Qualität ausgewählter ambulanter und stationärer Leistungen ermitteln. Für den Wust an Zertifikaten und Qualitätssiegeln im Gesundheitswesen hat es Bewertungskriterien zu erarbeiten.

Anträge für Institutsaufträge können die im G-BA vertretenen Gruppierungen (KBV, GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft etc.) stellen. Das Bundesgesundheitsministerium erhält ein Beauftragungsrecht. Das Institut kann sich allerdings auch selbst Dinge vornehmen.

Kassenwettbewerb durch Zusatzbeiträgssätze

Früher als das geplante Institut wird die Neuregelung der GKV-Finanzierung wirksam werden, nämlich schon 2015. Wie im Koalitionsvertrag fixiert, soll der allgemeine Beitragssatz – hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt – bei 14,6 % eingefroren werden.

Hinzu kommt ein von der jeweiligen Kasse festgesetzter Beitragssatz, den nur das Mitglied einkommensabhängig zahlt. Der kann der heutigen Belastung von 0,9 % entsprechen – 
oder höher bzw. niedriger ausfallen.

Im Referentenentwurf wird die Erwartung geäußert, dass es "für viele Beitragszahlerinnen und -zahler im Jahr 2015 zu Entlastungen" kommen wird.

Weil die Kassen in unterschiedlichem Maße mit einkommensstarken bzw. -schwachen Mitgliedern gesegnet sind, erfolgt im Gesundheitsfonds ein "vollständiger Einkommens­ausgleich", den Kas
sen werden standardisierte Einnahmen zugewiesen.