Innovationsfonds Prof. Josef Hecken drängt auf mehr Transparenz beim Innovationsfonds und dessen Weiterentwicklung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Bisher wurden durch den Innovationsfond 634 Projekte gefördert. Bisher wurden durch den Innovationsfond 634 Projekte gefördert. © jirsak – stock.adobe.com

Seit 2016 wird über den Innovationsfonds die Erprobung neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen gefördert. 643 Projekte wurden dafür ausgewählt, 105 Innovationen wurden abschließend bewertet, rund ein Drittel positiv. Es gibt jedoch zukünftig einiges nachzubessern.

Wir sprechen sicher über ein erfolgreiches Projekt, wir sprechen aber in erster Linie über ein Projekt, das der permanenten Weiterentwicklung und der permanenten Anpassung bedarf – und das ist für mich ganz wichtig, weil wir in den vergangenen Jahren einiges gelernt haben.“ Mit diesen Worten bilanziert Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA, die Arbeit der letzten siebeneinhalb Jahre. Die Lernkurve sei steil gewesen, manchmal auch schmerzhaft, so Prof. Hecken. 

Der Bundestag hatte 2023 die bis zum 31. Dezember 2024 geltende Befristung des Innovationsfonds aufgrund des Erfolgs in eine Verstetigung über das Jahr 2024 hinaus umgewandelt. Allerdings wird weniger Geld als anfangs verteilt. In den Jahren 2016 bis 2019 standen jährlich 300 Mio. Euro als Fördersumme zur Verfügung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hatte die Gelder für 2020 bis 2024 auf 200 Mio. Euro reduziert, was viel Kritik hervorrief. 200 Millionen seien im Verhältnis zu den 330 Milliarden, welche die GKV jährlich umwälze, „kein Betrag, wo man sagt, da bebt die Erde“, bemerkte hierzu Prof. Hecken. 

Aber es seien 200 Millionen Versichertengeld. Und wer meine, dass damit die Förderung von Innovationen und Versorgungsforschung nicht hinreichend bedient sei, habe „seinen Realitätssinn verloren“. 

Insgesamt flossen bisher 1,25 Milliarden Euro Projektgelder in neue Versorgungsformen und 450 Millionen Euro in die Versorgungsforschung. Prof. Hecken wies darauf hin, dass gegenüber der Versichertengemeinschaft Rechenschaft abzulegen ist, ob das Geld tatsächlich der Erkenntnisgenerierung dient: „Das bedeutet nicht nur, dass wir die Maßzahl anlegen, was wird jetzt eins zu eins in der Regelversorgung abgebildet. Sondern das bedeutet auch, dass wir Projekte, die eben nicht über Empfehlungen an Dritte gegeben werden öffentlich adressieren.“ Das heißt, es besteht mehr Bedarf an Transparenz über den Nutzen der geförderten Projekte. 

Wer Aufträge nicht umsetzt, soll sich erklären müssen

Kritisch bemerkte er, dass manche Antragsteller meinen, Kriterien für die Fördernotwendigkeit eines Projektes selbst definieren zu können. Es sei aber „Aufgabe eines legitimierten Gremiums wie des Innovationsausschusses zu definieren, wo es Forschungs- und Förderungsbedarfe gibt und dann am Ende auch die Konsequenzen daraus zu ziehen“.

Prof. Hecken bedauert, dass im Rahmen der Verstetigung des Innovationsfonds nicht auch eine stärkere Verpflichtung derjenigen, die Empfehlungen zur Regelversorgung umsetzen sollen, vorgesehen wurde. Adressaten sollten sich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium oder der Politik erklären müssen, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Umsetzungsfrist handeln, findet Prof. Hecken. Hier gebe es in den nächsten Jahren noch Möglichkeiten, Kreativität zu zeigen. 

634 Projekte wurden bisher gefördert. 230 Projekte im Bereich der neuen Versorgungsformen, 413 Projekte im Bereich der Versorgungsforschung. Zu den Themen gehören bspw. die intensivmedizinische Versorgung in der Klinik (ERIC), die  integrierte Versorgung in großstädtischen Regionen per Gesundheitskiosk (INVEST Billstedt/Horn) und Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten (PASTA). Es hätte schneller vorangehen können, doch die Pandemie hat gebremst. COVID habe manches Projekt an die Grenzen des Machbaren geführt, bemerkt Prof. Hecken. Es sei jedoch flexibel reagiert worden, unter anderem mit verlängerten Projektzeiten. 

Von den abgeschlossenen Innovationsprojekten wurden mit Stand April 2024 65 zu neuen Versorgungsformen und 131 mit Themen aus der Versorgungsforschung vom Innovationsausschuss bewertet. Eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung bzw. zur Überprüfung der Überführung wurde in jeweils mehr als einem Drittel der Projekte ausgesprochen. Keine Empfehlung erhielten 61 % bzw. 39 % der Projekte. 

Zweijährige Verlängerung von Projekten ist keine Lösung

Thomas Renner, im Bundesgesundheitsministerium zuständig für Digitalisierung und Innovation, setzt auf eine massiv beschleunigte Verfügbarkeit von Routinedaten, wie in dieser Legislatur schon angegangen: „Also zu sagen, wo können wir in welchem Innovationsprojekt Daten bekommen, die eben nicht einen Zeitverzug haben, der so hoch ist, dass wir faktisch noch mal zwei Jahre weiter in die Evaluierung gehen müssen.“

Quelle: G-BA-Kongress 2024

Sollen als erfolgreich bewertete Innovationsprojekte in die Regelversorgung übergehen, benennt der G-BA die Player, die für die Umsetzung verantwortlich sind. Sollen als erfolgreich bewertete Innovationsprojekte in die Regelversorgung übergehen, benennt der G-BA die Player, die für die Umsetzung verantwortlich sind. © MT-Grafik