Rot-Grün will paritätische Beitragsfinanzierung

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Auch Beamte und kleine Selbstständige gehören in die Bürgerversicherung.
Auch Beamte und kleine Selbstständige gehören in die Bürgerversicherung. © Fotolia, Gina Sanders

In Sachen Gesundheitspolitik könnte Rot-Grün Realität werden. Jedenfalls wollen SPD wie Grüne nach der Bundestagswahl 2017 als Erstes die Beitragssatzparität in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder einführen.

Es war eine reine Damenriege, die am Rande der Medica über die Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017 diskutierte. Denn Union, SPD und Grüne im Bundestag haben weibliche Sprecher für die Gesundheitspolitik: Maria Michalk für die CDU/CSU, Hilde Matheis für die SPD und Maria Klein-Schmeink für die Grünen.

"Wir werden sofort zur Parität zurückkehren", sagte Matheis. Der Zusatzbeitrag sei bisher nur durch die gute Beschäftigungslage nicht so spürbar gewesen. Auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stehe auf der Agenda sowie Änderungen im System der Versicherung der Beamten. Letztere gehörten genauso wie kleine Selbstständige in die Bürgerversicherung.

Auch Klein-Schmeink will schleunigst zur "hälftigen Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern" zurückkehren und den Zusatzbeitrag abschaffen.

Finanzströme in die Sektoren erst einmal genauer ansehen

Die CDU-Abgeordnete Michalk plädierte für die Beibehaltung des Zusatzbeitrags: "Was in guten Zeiten funktioniert hat, sollte in schlechten Zeiten nicht geändert werden."

Um die Trennung der Sektoren zu überwinden, schlägt Klein-Schmeink die Einrichtung regionaler Budgets vor. Die Richtung stimme, so Matheis, aber überall ließen sich diese Budgets innerhalb von vier Jahren nicht einführen. Michalk will die Finanzströme, die in die ambulanten wie stationären Sektoren fließen, erst mal genauer anschauen.

Professor Dr. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates für das Gesundheitswesen, hatte die Diskussion eröffnet. Er hält die Überwindung der Mauern zwischen den Sektoren für wichtig. Es sei nicht zu wenig Geld zur Versorgung verfügbar. Im Gegenteil: Durch die Trennung würden Ressourcen vergeudet. Unterschiedliche Kodier- , Abrechnungs- und Qualitätssysteme führten dazu, dass "die getrennten Bereiche nicht nur nicht mit-, sondern gegeneinander arbeiten".

Prof. Gerlach: Eine "Leitstelle" 
für Notfälle ist nötig

Der Notfallbereich sei ein gutes Beispiel für das Neben- und Gegeneinander, so der Professor. Drei Player seien involviert: die Arztpraxen, die Krankenhausambulanzen und der Rettungsdienst. Und der Patient müsse alleine entscheiden, wer im Notfall der Richtige sei. Dabei würden 70 % der Bevölkerung nicht einmal die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes kennen.

Prof. Gerlach plädierte für ein einheitliches Honorarkonzept und eine zentrale Annahmestelle, um die "ungezügelte Inanspruchnahme der Notfallambulanzen" zu lenken. Kern müsse eine Leitstelle sein, in der eine "strukturelle Triage" erfolge. Dazu müsste vor Klinik und Portalpraxis ein Tresen mit qualifizierten Generalisten stehen, die entscheiden, welche Versorgung der Patient braucht.

Als zweites großes Problem sieht Prof. Gerlach die mangelnde Indikationsqualität. Sie führe einerseits zu Überversorgung und andererseits zu Unterversorgung in Pflege, Palliativmedizin und hausärztlicher Versorgung auf dem Land. Prof. Gerlach warb auch für das Zweitmeinungsverfahren. Er verlangte, die mengensensiblen Versorgungsbereiche genau anzuschauen, um dort "patientenschädigendes Verhalten" zu vermeiden.


Quelle: Medical-Tribune-Bericht