Zusatzqualifikationen Vorgaben mit Maß und Ziel formulieren
In letzter Zeit haben sich hier insbesondere an den Bereichen Geriatrie und Palliativmedizin die Gemüter erhitzt, da die Honorierung an entsprechende Zusatz-Weiterbildungen geknüpft werden sollte oder wurde. Da haben sich Gräben in der Diskussion aufgetan. So wird gerne von Allgemeinärzten moniert: "Wir machen das doch schon seit Jahren, und jetzt wird uns aufgezwungen, dass wir uns auch noch fortbilden, um die uns zustehende Honorierung zu erhalten." Von anderer Seite hört man: "Was man da sieht bei den Hausärzten, kommt ja nur davon, dass die sich nicht fortbilden und deshalb auch nichts können." Sicher sind dies Äußerungen, die viel zu oberflächlich sind.
Doch können wir wirklich alles? Sind wir insbesondere auf den Fortschritt, ja zum Teil Paradigmenwechsel in der Versorgung gut vorbereitet? Es wird uns oft vorgeworfen, dass wir Schmerzpatienten inadäquat behandeln oder dass wir den alten Patienten nicht mit seinen Bedürfnissen nach Alltagsbewältigung sehen, sondern nur die medizinischen Probleme behandeln. Ganz zu schweigen von den Vorwürfen der Kinderärzte, die behaupten, dass wir gar nicht geeignet wären, Kinder zu behandeln. Zum Glück hat sich dies in letzter Zeit etwas abgeschwächt.
Solchen Vorwürfen können wir entgegentreten, wenn wir bereits eine gute Ausbildung, aber auch lebensbegleitende Fortbildung vorweisen können. Dies tun wir vielerorts in Qualitätszirkeln, DMP-Seminaren etc., doch für manche Bereiche reicht dies aus meiner Sicht nicht ganz aus, insbesondere, wenn wir auch zusätzliches Geld für eine qualitativ hochwertige Versorgung einfordern. Nur müssen die Anforderungen mit Maß und Ziel formuliert werden und auch jedem Arzt die Möglichkeit geben, die Qualifikation neben seiner hohen täglichen Arbeitsbelastung bewältigen zu können. Weiterbildungscurricula mit 100 Stunden und mehr sind da bestimmt nicht angebracht. Hier ist ein Umdenken erforderlich, da diese Vorschriften sicher den einen oder anderen jungen Arzt davon abhalten werden, in die Selbstständigkeit gehen zu wollen.
So sollte es bereits im Studium möglich sein, Qualifikationsbausteine zu erwerben, z. B. in einem Geriatrie- oder Palliativwahlfach und noch mehr während der Zeit der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Hier denke ich an das unleidige Thema, dass die DMP-Berechtigungsseminare erst nach Einrichtung einer Praxis möglich sind: Was für ein Unsinn!
Manche von Ihnen werden meine Ausführungen nicht gut finden, doch wenn wir Hausärzte den Anspruch auf hochqualitative Versorgung erheben, müssen wir dies auch nachweisen. Wo Qualität draufsteht, muss auch Qualität drin sein. Aber: Wir müssen die Vorgaben für Fort- und Weiterbildungsinhalte sowie deren Umfänge selbst vorgeben.
Autor:
93173 Wenzenbach
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (2) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.