Masernschutzgesetz Wer den Impfausweis verloren hat…

Wenn sich die Masern-Schutzimpfung aus den ärztlichen Unterlagen ermitteln lässt, kann ein neuer Impfausweis (vom Arzt) ausgestellt werden und die Impfung nachgetragen werden. Ist dies nicht der Fall, kann ein ärztliches Zeugnis bestätigen, dass eine Immunität gegen Masern (festgestellt z. B. durch eine Blutuntersuchung) bereits vorliegt oder die entsprechenden Schutzimpfungen stattgefunden haben.
Eine Blutuntersuchung wird jedoch nicht explizit empfohlen. Bleibt der Impfstatus unklar, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) stattdessen die Schutzimpfungen nachzuholen.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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