Abrechnungs-Gnadenfrist für Einzelpraxen

Praktisch keine KV wird zum 1. April zeitgleich mit dem neuen EBM auch die von der Bundesebene im EBM-Bewertungsausschuss vorgegebenen Regelleistungsvolumen (RLV) einführen. Das bringt Gemeinschaftspraxen (GP) um die im RLV-Konzept vorgesehene starke Förderung und schützt Einzelpraxen davor, diese Besserstellung der GPler bezahlen zu müssen.

Solange der Honorardeckel existiert, zahlen zwangsläufig die Einzelpraxen eine stärkere Förderung der GP. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn die GP nicht nur Aufschläge bei den Punktzahlen bekommt, sondern auch erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten. Der neue EBM und das RLV-Konzept sehen beides vor. Die KVen möchten die RLV aber zunächst gar nicht einführen, sondern man will den derzeit gültigen Honorarverteilungsvertrag (HVV) ggf. modifiziert weiterführen. Das geht mit Einverständnis der Kassen bis Ende 2005.

Jede KV kocht ihr eigenes Süppchen
Der jeweilige HVV wird aber in der Regel keine so starke (oder gar keine) Budget-Erhöhung für die GP wie die RLV vorsehen, da eine Vermeidung von plötzlichen Umverteilungen für die meisten KVen der Hauptgrund ist, mit den bisherigen (Individual-)Budgets weiterzuarbeiten. Dann aber wirkt sich der Zuschlag bei den Ordinationskomplexen für die GP gar nicht finanziell aus – weder zum Vorteil der GPler noch zum Nachteil der Einzelpraxen.

Zur Erinnerung: GP erhalten mit In-Kraft-Treten des neuen EBM 60 Punkte zusätzlich zum Ordinationskomplex der jeweiligen Fachgruppe, wenn es sich um eine arztgruppen- und schwerpunktgleiche GP handelt. Arztgruppen- und schwerpunktübergreifende Gemeinschaftspraxen erhalten 15 Punkte je vertretenes/n Fachgebiet/Schwerpunkt, mindestens 60 und höchstens 105 Punkte.

Beim RLV erhalten arztgruppen- und schwerpunktgleiche GP einen Aufschlag von 130 Punkten. Arztgruppen- und schwerpunktübergreifende Gemeinschaftspraxen bekommen je repräsentiertes/n Fachgebiet/Schwerpunkt 30 Punkte zusätzlich, mindestens jedoch 130 und höchstens 220 Punkte. Aber genau diese Regelung wird in den meisten KV-Regionen in 2005 nicht umgesetzt. Den Ordinationszuschlag müssen die GP aber bekommen, denn der steht im bundesweit gültigen und regional nicht modifizierbaren EBM. Doch damit stoßen sie nur umso schneller an ihre unveränderte Budgetgrenze des HVV.

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