Arztsitze sind zielgenauer zu vergeben

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert eine Neuausrichtung der ambulanten medizinischen Ver-sorgung und eine „Aufwertung ihrer Richtlinienkompetenz“.

In einem Vorschlagskatalog für die Bundespolitik erklärt die KBV den Wunsch nach mehr Einfluss damit, dass es ein Gegengewicht zum GKV-Spitzenverband geben müsse. Auch für die Akzeptanz in den eigenen Reihen sei das wichtig. Gefordert wird ferner eine klare Position der Politik, wie es mit Selektivverträgen weitergehen soll. Die derzeitige Situation stelle das KV-System wegen der Budgetbereinigung vor erhebliche Risiken, so KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Es gebe „ein langsames Dahinsiechen“.

Gemeinsam mit Kammer und Krankenhausträgern

Die KBV bekräftigt die Notwendigkeit, dass der Sicherstellungsauftrag bei den KVen bleibt, wobei allerdings die Art der Bedarfsplanung grundlegend überdacht werden müsse. „Wir halten die Bedarfsplanung, die einst auf den Abbau von Überversorgung ausgerichtet war, für nicht mehr geeignet, eine Sicher­stellung in der Fläche zu garantieren“, so der KBV-Chef. Nötig sei eine ambulante Bedarfsplanung mit Blick auf die konkrete Region und in Abstimmung mit Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer.

Abbau im Ballungsraum, Verlagerung aufs Land

Praxiszulassungen soll es nur noch dort geben, wo die Notwendigkeit besteht. Das helfe, hohe Konzentrationen um Kliniken abzubauen und Mediziner gezielt in die Fläche zu schicken. Die KBV will zur Bedarfssteuerung die Möglichkeit erhalten, in Ballungsräumen Arztsitze, die nicht mehr gebraucht werden, aufkaufen zu können. Zudem sollten Vertragsärzte ihre Patienten auch in Kliniken betreuen und Notfallambulanzen führen dürfen. In von Gemeinden betriebenen Arzt­stationen sollten Haus- und Fachärzte je nach Bedarf praktizieren können. KVen sollten Ärzte anstellen dürfen.

Für die Honorierung schlägt die KBV die Rückkehr zur Einzelleis-tungsvergütung vor. Die Pauschalen führten dazu, dass die Fallzahlen pro Quartal steigen und die Patienten trotzdem weniger Leistungen erhalten. Zudem werde verstärkt überwiesen.

Die Gebührenordnung soll laut KBV – auch angesichts von derzeit 2500 Abrechnungsbestimmungen – vereinfacht werden und nur noch auf vier Komponenten basieren. Diese berücksichtigen 1. arztgruppenspezifisch die Zahl der Behandlungsfälle, 2. Praxis- und Sprechstundenbedarf, 3. Qualitäts-zuschläge sowie 4. eine Zeitbudget für jede Einzelleistung.

„Der Arzt muss dann nicht mehr wegen immer niedrigeren Vergütungen jedem einzelnen Fall nachjagen und mehr Patienten einbestellen, sondern er kann die notwenige Zeit pro Patient voll ausschöpfen“, so Dr. Köhler. Mehr Geld müsse das nicht kosten. Wenn die Versorgung so nicht mehr sicherzustellen sei, müsse man sich mit den Kassen zusammensetzen.

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