
Cartoon Gesundheitspolitik
Aufforderung stimmt nicht

In der Mail mit dem Betreff „Dringende Aktualisierung des Impressums gemäß neuer Gesetzesvorschriften“ werde behauptet, alle Ärzte im Land seien verpflichtet, ihre lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) im Impressum ihrer Praxishomepage zu führen. Andernfalls drohten Bußgelder. Die Kammer weist darauf hin, dass der Inhalt dieser E-Mail falsch sei. Sie warnt ihre Mitglieder, Aufforderungen nachzukommen.
Quelle: Pressemitteilung – ÄK Schleswig-Holstein
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