
Cartoon Abrechnung und ärztliche Vergütung
Corona-Sonderregeln verlängert

Die Corona-Sonderregeln werden fortgesetzt. Laut Bechluss des G-BA sind sie noch bis zum 30. September gültig. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können AU-Bescheinigungen also beispielsweise weiterhin telefonisch ausgestellt werden, egal ob der Patient bekannt ist oder nicht.
Auch der Bewertungsausschuss hat viele Corona-Sonderregeln bis zum Ende des dritten Quartals verlängert, etwa zur Vergütung der Videosprechstunde oder zur Telefonkonsultation. Auch die Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen werden weiterhin erstattet. Die KBV hat eine Übersicht über alle Sonderregeln erstellt.
Praxisnachrichten der KBV
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