Cartoon Praxismanagement

Dieses Verhalten während Krankschreibung kann den Job kosten

Angela Monecke

Das „Krankfeiern“ auf einer Party rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das „Krankfeiern“ auf einer Party rechtfertigt die fristlose Kündigung. © N.Theiss – stock.adobe.com

Feiern bis der Arzt kommt? Kein Problem – sofern man sich für den Besuch einer Party nicht krankschreiben lässt und im Nachgang die pikanten Feierbilder auf Social Media teilt.

Das kann schnell den Job kosten, wie eine Pflegeassistentin erfuhr. In ihrem Fall hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden: Das „Krankfeiern“ auf einer Party rechtfertigt die fristlose Kündigung.

Cocktails schlürfen, abtanzen, Spaß haben: Eine heiße „White Night Ibiza Party“ hatte die Arbeitnehmerin hinter sich, die Bilder in ihrem WhatsApp-Status geteilt. Auf der Webseite des Party­veranstalters waren die Fotos ebenfalls zu sehen. Auch ihr Arbeitgeber bekam diese zu Gesicht – bei dem sie sich an diesem Wochenende für den Spätdienst arbeitsunfähig gemeldet hatte. Nach Ansicht der Kammer nahm sie jedoch bei bester Laune und ersichtlich guter Gesundheit an der White Night Ibiza Party teil. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei damit erschüttert

Die Pflegeassistentin hatte außerdem zunächst erklärt, an Grippesymptomen zu leiden, später aber eine zweitägige psychische Erkrankung angegeben, die der Arzt nachträglich feststellte und die nach dem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.12.2022, Az.: 5 Ca 1200/22

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Das „Krankfeiern“ auf einer Party rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das „Krankfeiern“ auf einer Party rechtfertigt die fristlose Kündigung. © N.Theiss – stock.adobe.com