Cartoon Verordnungen

Fraktursonografie statt Röntgendiagnostik

Michael Reischmann

In der stationären Versorgung wird die Fraktursonografie bereits angewendet. In der stationären Versorgung wird die Fraktursonografie bereits angewendet. © Andriy Medvediuk – stock.adobe.com

„Besteht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht, dass ein Ober- oder Unterarmknochen gebrochen ist, kann dies nun auch ambulant mittels Ultraschall abgeklärt werden“, verkündet der G-BA.

Die Fraktursonografie sei gegenüber der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, setze die Kinder aber keiner Strahlenbelastung aus. Ein Verdacht kann also künftig auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden. Etwa 80 % der bislang routinemäßig eingesetzten Röntgenaufnahmen, mit denen bei Kindern der Verdacht eines Ober- oder Unterarmknochenbruchs überprüft wird, fallen negativ aus, so der G-BA. In begründeten Fällen – z. B. bei starken Fehlstellungen mit hochwahrscheinlicher Konsequenz einer OP – könne weiterhin direkt oder zusätzlich eine Röntgenaufnahme notwendig sein.

In der stationären Versorgung wird die Fraktursonografie bereits angewendet. Sie ist laut G-BA für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich. Bevor qualifizierte Fachärztinnen und -ärzte ambulant tätig werden dürfen, muss der G-BA-Beschluss mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Anschließend hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten festzulegen, inwieweit der EBM anzupassen ist. 

Quelle: Pressemitteilung – G-BA

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In der stationären Versorgung wird die Fraktursonografie bereits angewendet. In der stationären Versorgung wird die Fraktursonografie bereits angewendet. © Andriy Medvediuk – stock.adobe.com