Cartoon Verordnungen

G-BA beschließt erweiterte Therapiemöglichkeiten bei Hirnmetastasen

Cornelia Kolbeck

Ab Juli 2023 ist auch die stereotaktische Radiochirurgie eine Therapieoption für Patienten mit Hirnmetastasen. Ab Juli 2023 ist auch die stereotaktische Radiochirurgie eine Therapieoption für Patienten mit Hirnmetastasen. © Mark Kostich – stock.adobe.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die stereotaktische Radiochirurgie – eine einmalige hochdosierte präzise Bestrahlung von Tumorgewebe – auch in der ambulanten Versorgung eine Therapieoption für Patientinnen und Patienten mit Hirnmetastasen wird. 

Zugrunde liegt dem Beschluss eine Auswertung der aktuellen Studienlage. Vor allem im Vergleich zu einer Ganzhirnbestrahlung gingen mit der stereotaktischen Radiochirurgie nachweislich geringere Nebenwirkungen einher und das umliegende Hirngewebe werde geschont, heißt es in der Begründung. Voraussichtlich ab Juli 2023 können niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie sowie für Neurochirurgie die stereotaktische Radiochirurgie einsetzen.

Etwa 8 bis 20 % der Krebserkrankten sind von Hirnmetastasen betroffen, die am häufigsten bei Lungen-, Brust- und Hautkrebs auftreten. Die fraktionierte stereotaktischen Strahlentherapie, bei der die Strahlendosis über mehrere Therapiesitzungen aufgeteilt wird, ist laut G-BA bereits ambulante Kassenleistung. Sie sei deshalb nicht Gegenstand der Bewertung gewesen.

Quelle: Information des G-BA

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Ab Juli 2023 ist auch die stereotaktische Radiochirurgie eine Therapieoption für Patienten mit Hirnmetastasen. Ab Juli 2023 ist auch die stereotaktische Radiochirurgie eine Therapieoption für Patienten mit Hirnmetastasen. © Mark Kostich – stock.adobe.com