Cartoon Praxismanagement

Gemäß Medikationsplan verblisterte Tabletten erleichtern Pflegenden die Arbeit

Jan Helfrich

Die aufgerollten Medikamentenblister enthalten Informationen zu alle Arzneimittel, die für die Patientinnen und Patienten verpackt wurden. Die aufgerollten Medikamentenblister enthalten Informationen zu alle Arzneimittel, die für die Patientinnen und Patienten verpackt wurden. © Anouschka Wasner

Die Nachfrage nach individuell verblisterten Arzneimitteln steigt. Immer mehr Kliniken und Pflegeheime nutzen diese Dienstleistung. Medical Tribune besuchte eine Apotheke mit einem Blisterzentrum in Wiesbaden.

Bevor Martin Hofmann 2008 mit dem individuellen Verblistern von Arzneimitteln begann, hatte er sich noch vehement dagegen gewehrt. Der leitende Apotheker der Aukamm-Apotheke und Inhaber von Aumeas, einem Apotheken-Verband in Wiesbaden, war bis dato überzeugt gewesen, dass die Pflegeheime selbst für die Dosierung und Verteilung von Arzneimitteln zuständig sein sollten. Doch die steigende Nachfrage machte es den Einrichtungen zunehmend schwieriger, dieser Aufgabe gerecht zu werden. „Teile des Pflegepersonals stammen aus dem Ausland. Kommt es bei der Medikamentenverteilung zu Sprachbarrieren, kostet das die Pflegeheime Zeit und Geld“, erklärt Hofmann.

Irgendwann wurde der Apotheker doch neugierig. Er kam mit einem Händler in Kontakt, kaufte sich eine Blistermaschine und zwei Wochen später versorgte er schon knapp 200 Patientinnen und Patienten mit ausgeeinzelten und umverpackten Präparaten. Damals war das Ganze noch nicht automatisiert. Hofmann und seine Angestellten mussten sich erst mit den Abläufen vertraut machen. 

Vor dem Verblistern erfolgt das Entblistern 

Mittlerweile werden im Blisterzentrum mehr als 6.000 verschiedene Medikamente verblistert, mit denen der Apotheker knapp 3.500 Patientinnen und Patienten versorgt. Ein Großteil der Arbeitsabläufe ist automatisiert: Zuerst erfolgt in der Vorproduktion das Entblistern aller benötigten Produkte. Hierfür nutzt Hofmann vier Maschinen. Diesen wird über Farbcodes die Ware zugeordnet. Einiges wird aber auch heute noch händisch ausgeeinzelt.

Anschließend beginnt das Verblistern. Hierbei stehen die korrekte Zuordnung und Dosierung im Fokus. „Der Medikamentenplan ist die Grundlage beim Verblistern“, erläutert Hofmann. Den jeweiligen Medikamentenplan bekommt er vom Pflegeheim gemailt oder gefaxt.

Die benötigten Arzneimittel werden in ein Schema eingepflegt und der Auftrag zur Verblisterung an die Maschine geschickt. „Sind die Kassetten bereits aufgefüllt, fallen die Tabletten wie bei einem Süßstoffspender aus dem Automaten heraus.“ Die Maschine verpackt die Pillen in kleine Tütchen, sogenannte Pouches. Die erhalten einen Aufdruck mit Namen der Patientin oder des Patienten, Wohnort, Inhaltsstoffen des Arzneimittels, Datum sowie Wochentag. Auch ein Balkencode zur Identifizierung wird auf die Pouches gedruckt. Am Ende werden diese auf einen Schlauchblister aufgerollt.

Bei diesem Prozess kann es manchmal passieren, dass z. B. eine Tablette verspringt und den Schacht der Blistermaschine herunterfällt. Um fehlerhaft gepackte Tütchen zu entdecken, kontrollieren Scanner die Arzneimittel in den Pouches auf Größe, Form, Farbe und Aufdruck. Die Medikamente wurden den Maschinen im Vorfeld durch Fotos der Ware „eingeteacht“.

Verblistert werden kann das gesamte Spektrum an trockenen Arzneimitteln. Aber auch orale Zytostatika werden verblistert. Dafür gibt es im Logistikzentrum ein spezielles Labor. „Lediglich Bedarfsmittel wie z. B. Betäubungsmittel oder spezielle Antibiotika werden bei uns nicht verblistert“, so Hofmann.

Mit der Eingabe des Medikationsplans wird auch direkt überprüft, ob das Risiko einer Interaktion besteht. „Wenn ein Facharzt etwas zusätzlich verordnet, ist für die Pflegeheime nicht sofort ersichtlich, ob es sich um das gleiche Arzneimittel handelt“, erklärt der Apotheker. Deshalb sehe man sich die Medikation im Ganzen an und prüfe, ob es zu Problemen kommen kann. 

Ohne vorliegendes Rezept geht es nicht los 

Auch die Abteilung der Medikationsbeschaffung kann die Angaben einsehen und eine Ärztin oder einen Arzt per E-Mail darauf hinweisen, dass ein bestimmtes Präparat seiner Patientin oder seines Patienten leergelaufen ist. Dann warte man deren Antwort ab. „Ohne Rezept können wir nicht verblistern.“

„Wenn wir bis 13 Uhr das Rezept erhalten, kann die Patientin oder der Patient damit rechnen, dass wir bereits am selben Tag die Abendmedikation vorbeibringen“, erläutert Hofmann. Häufig bestünden für Arzneimittel mehrere Rabattverträge. „In dem Fall wissen die Angestellten, die die Rezepte taxieren, dass bestimmte Medikamente bevorzugt werden. Alle Kundinnen und Kunden haben ein virtuelles Tablettenkonto, in dem ihre Rezepte aufgeführt sind.“

Seit 2015 verblistert Hofmann auch für Krankenhäuser. „Allerdings kam es zu Beginn zum Medienbruch“, sagt der Apotheker. „Es gab keine Schnittstelle zwischen den Krankenhausinformationssystemen und dem Blisterprogramm.“ Das führte zu mehr Zeitaufwand und Kosten. „Die Klinik muss in jedem Fall über ein KIS verfügen, das kompatibel mit der Apotheke ist.“ Heute existierten passende Schnittstellen. Laut Hofmann gibt es an die 250 blisterbare Arzneimittel im Krankenhaus, die in seiner Apotheke vorrätig sind. 

Das Blisterzentrum ist eine Abteilung der Apotheke

Im Gegensatz zu anderen Blisterzentren, die als Dienstleister im Auftrag von Apotheken arbeiten, handelt es sich beim Blisterzentrum von Aumeas um eine eigene Abteilung der Apotheke. Ein Wochenblister trägt mit 3,50 Euro zur Finanzierung bei, so Hofmann. Das reiche natürlich nicht. Doch bei den Patientinnen und Patienten entstehe der Wunsch, „alles von uns zu beziehen, was uns hilft“. 

Pflegedienstleister können ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, auch wenn die Verbli-sterung der Arzneimittel von einer Apotheke durchgeführt wurde. Seit der Aufhebung des G-BA-Beschlusses Ende 2021 können somit alle Leistungen gemäß der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege (HKP) Nr. 26 abgerechnet werden. Das umfasst sowohl das Richten der ärztlich verordneten Medikamente als auch deren Verabreichung. Zusätzliche Leistungen der HKP Nr. 26 wie die Kontrolle der Medikation sowie das Richten von nicht verblisterbaren Arzneimitteln müssen weiterhin vom Pflegedienst gewährleistet werden.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Martin Hofmann, Inhaber von Aumeas und Leiter der Aukamm-Apotheke, stellte den Prozess im Blisterzentrum vor. Martin Hofmann, Inhaber von Aumeas und Leiter der Aukamm-Apotheke, stellte den Prozess im Blisterzentrum vor. © Anouschka Wasner
Die fertig verpackten Medikamente werden mit allen notwendigen Informationen versehen und anschließend auf einen Schlauchblister aufgerollt. Die fertig verpackten Medikamente werden mit allen notwendigen Informationen versehen und anschließend auf einen Schlauchblister aufgerollt. © Anouschka Wasner
Die aufgerollten Medikamentenblister enthalten Informationen zu alle Arzneimittel, die für die Patientinnen und Patienten verpackt wurden. Die aufgerollten Medikamentenblister enthalten Informationen zu alle Arzneimittel, die für die Patientinnen und Patienten verpackt wurden. © Anouschka Wasner