
Cartoon Medizin und Markt
Hormosan führt Vollspektrum-Cannabisextrakte* ein

Dabei handelt es sich um eine breite Palette an Vollspektrum-Cannabisextrakten* in verschiedenen Dosierungen, die vom Cannabis-Spezialisten Tilray** hergestellt werden. Die Hormosan Vollspektrum-Cannabisextrakte* sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Mit ihrer Einführung erweitert das Unternehmen sein Portfolio im neurologischen und schmerztherapeutischen Bereich. Das neue Therapieangebot richtet sich vor allem an Ärztinnen und Ärzte, die therapierefraktäre Patient:innen versorgen. Mit medizinischem Cannabis kann Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen andere Medikamente keinen Erfolg zeigen, eine weitere Therapieoption geboten werden. Neben den Extrakten bietet das Unternehmen auch das Hormosan Quick-ID THC/CBD-Schnelltest-Set an, das für die Identitätsprüfung der Hormosan-Extrakte in den Apotheken genutzt werden kann.
Cannabisprodukte können bei verschiedenen Erkrankungen ergänzend oder als Ersatz für an-dere Medikamente eingesetzt werden. Dabei können sie unter anderem schmerzlindernd wir-ken und zur Entspannung der Muskulatur beitragen.1
Hormosan ist mit verschiedenen Wirkstoffen bereits seit langem stark in der Neurologie und Schmerztherapie aktiv. Ab dem 15.12.2023 erweitert das Unternehmen sein Portfolio nun um fünf Vollspektrum-Cannabisextrakte, die von Tilray**, Marktführer für medizinische Cannabis-extrakte in Deutschland, hergestellt werden. Die in verschiedenen Dosierungen verfügbaren Substanzen sollen die Herstellung individueller Rezepturen für die verschiedenen medizini-schen Anwendungsbereiche in den Apotheken erleichtern.
Kindersicherer Verschluss und chargenspezifisches Analysenzertifikat
Jedem Vollspektrum-Cannabisextrakt von Hormosan liegt ein chargenspezifisches Analy-senzertifikat bei. Zum Lieferumfang jedes Hormosan Cannabisextraktes gehört außerdem ein kindersicherer Verschluss mit Kolbenpipette. Dieser passt auf die handelsüblichen Fla-schen, die bei der Zubereitung von Rezepturarzneimitteln verwendet und an die Patienten abgegeben werden.
Alle Cannabisextrakte müssen auf einem BtM-Rezept verordnet werden, deren Bedingungen bei der individuellen Rezepturherstellung eingehalten werden müssen. Als Grundlage für die Taxierung der Extrakte bei der Abrechnung von GKV-Rezepten dient die Anlage 10 der Hilfstaxe2.
Mit dem ebenfalls neu eingeführten Hormosan Quick-ID THC/CBD-Schnelltest-Set kann zu-dem eine Identitätsprüfung der Substanzen in der Apotheke schnell und einfach erfolgen. Das Hormosan Quick-ID THC/CBD Schnelltest-Set wird separat über den Großhandel bestellt. Ge-mäß § 6 Abs. 1 Satz 2 ApBetrO kann die Identitätsprüfung mittels QUICK-ID THC/CBD-Schnelltest-Set anerkannt werden. Die Anerkennung sollte mit dem zuständigen Pharmazierat oder Amtsapotheker im Vorfeld abgeklärt werden.
Das Hormosan Cannabisextrakt THC25:CBD0 enthält kostenfrei ein THC-Testkit zum Nach-weis von Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC).
* Hormosan Cannabisextrakte sind Substanzen zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln. Die Vorgaben der ApBetrO sind bei der Zubereitung jeweils zu berücksichtigen.
** Hersteller der Hormosan Cannabisextrakte ist die Firma Tilray, die Marktführer im deut-schen Medizinischen Cannabis-Extrakte-Markt ist. (Insight Health, Green Line Daten Q2/2023)
Quelle: Pressemitteilung Verena van Elst healthcare
1. Narouze and MacCallum. Cannabinoids and Pain. Springer Nature Switzerland. 2021 DOI: 10.1007/ 978-3-030-69186-8.
2. DAP Arbeitshilfe zur Taxierung von Cannabisarzneimitteln, Anlage 10 der Hilfstaxte, Online: www.deutschesapothekenportal.de/download/public/arbeitshilfen/dap_ar-beitshilfe_116.pdf (abgerufen am 27.11.2023)
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