
Impfempfehlung gegen SARS-CoV-2

Derzeit sind drei Präparate in der Europäischen Union zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zugelassen:
- mRNA-Impfstoffe: Comirnaty™ von BioNTech/Pfizer ist ab dem 16. Lebensjahr zugelassen, während COVID-19 Vaccine Moderna™ bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr eingesetzt werden kann. Beide sind mRNA-Impfstoffe und codieren das Spike-Protein von SARS-CoV-2, auf das eine Immunreaktion generiert wird, die zu einem Immungedächtnis führen soll und mit der Bestimmung spezifischer Antikörper gemessen werden kann. Diese mRNA-Vakzinen werden im Abstand von 3 bis 4 bzw. 6 Wochen zweimalig verabreicht.
- Vektor-basierter Impfstoff: Als dritter Impfstoff wurde COVID-19 Vaccine AstraZeneca™ zugelassen. Dieser nutzt einen Adenovirus-Vektor, um die genetische Information des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 in einige Körperzellen einzuschleusen. Die Zulassung durch die EMA erfolgte ab dem 18. Lebensjahr. Der Abstand zwischen Erst- und Booster-Impfung beträgt bei diesem Impfstoff 9 – 12 Wochen.
Alle zugelassenen Corona-Impfstoffe enthalten kein infektiöses Virus und können in Analogie zu Totimpfstoffen bei Immunsupprimierten bzw. Patienten unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Therapie verimpft werden. Bezüglich Immunogenität, Sicherheit und Wirksamkeit bei Immunsupprimierten wurde keiner der Impfstoffe untersucht. Zu erwarten ist, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes in Abhängigkeit von Art und Ausmaß der Immunsuppression bzw. -defizienz eingeschränkt sein kann. Hingegen ist laut RKI in Analogie zu Totimpfstoffen nicht von einer reduzierten Sicherheit bei immunsupprimierten Patienten auszugehen.
Keines der drei empfohlenen Präparate erwähnt Immunsuppression oder immunmodulierende Therapie als Kontraindikation, jedoch liegen aus den Zulassungsstudien keine Daten zu diesen Patientengruppen vor.
Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?
Analog zu den Empfehlungen der DDG zur Durchführung immunsupprimierender oder immunmodulierender Therapien während der COVID-19-Pandemie, sollten auch für die Impfung diese Therapien weitergeführt werden. Angestrebt wird die möglichst geringste Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung. In einem Anwendungshinweis, der im Bundesgesundheitsblatt 2019 mitgeteilt wurde, wird empfohlen, bei einer Anti-TNF-Therapie, einer Anti-IL-17- oder einer Anti-IL-23-Therapie die Totimpfstoffgabe in die Mitte der Injektionsintervalle zu legen. Unter Therapie mit Azathioprin erreichte ein Großteil der Geimpften einen protektiven Serumantikörperspiegel gegen Pneumokokken und Tetanus, auch unter Methotrexat-Therapie kommt es in niedriger Dosierung zu keiner Einschränkung des Impfschutzes. Eine Ausnahme könnte eine B-Zell-Depletion mit dem monoklonalen Anti-CD20-Antikörper Rituximab darstellen, der zur Therapie des Pemphigus und weiterer Autoimmunerkrankungen zugelassen ist. Sofern medizinisch machbar, sollte Rituximab pausiert und eine Therapieumstellung erwogen werden, um eine verbesserte Impfantwort zu ermöglichen. Unter Rituximab führten Totimpfstoffe gegen Pneumokokken oder Influenza nur zu einer reduzierten Immunantwort.
Nach Informationen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft
Erschienen in: DERMAforum, 2021; 25 (4) Seite 16-17
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.
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