Cartoon Gesundheitspolitik

Kein Geld mehr für Diagnosen: AOK kündigt KV-Vertrag

Michael Reischmann

Die Aufsichtsbehörde hatte die AOK aufgefordert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Aufsichtsbehörde hatte die AOK aufgefordert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. © Fotolia/twinsterphoto

Die AOK Hessen hat ihren im Jahr 2014 mit der KV geschlossenen Betreuungsstrukturvertrag frist- und ersatzlos zum 30. Juni gekündigt.

Wie der KV-Vorstand den Mitgliedern schreibt, hat sich die Kasse damit „ohne Widerstand“ dem Hessischen Gesundheitsministerium gebeugt. Die Aufsichtsbehörde hatte die AOK aufgefordert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Er verstoße gegen gesetzliche Vorgaben, die eine Vergütung allein für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen untersagten.

Der KV-Vorstand bewertet die Vertragsinhalte anders. Er erinnert auch daran, dass der Vertrag selbst sowie alle folgenden Zusatzregelungen im Detail mit dem Ministerium abgestimmt worden waren.

Die Techniker Krankenkasse hatte ihren Betreuungsstrukturvertrag mit der KV bereits Ende 2017 gekündigt.

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Die Aufsichtsbehörde hatte die AOK aufgefordert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die Aufsichtsbehörde hatte die AOK aufgefordert, den Vertrag vorzeitig zu beenden. © Fotolia/twinsterphoto