
Cartoon Gesundheitspolitik
Kein Impfzertifikat ohne Zulassung

Personen, die mit dem russischen Präparat Sputnik V geimpft wurden, haben keinen Anspruch auf ein Impfzertifikat. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Sputnik V sei in Deutschland nicht zugelassen, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Eine Zulassung sei jedoch die Voraussetzung für das Impfzertifikat. Auch europarechtliche Vorgaben würden die Ausstellung nicht gebieten. Vakzine, die einen Anspruch auf einen Impfnachweis rechtfertigen, listet das Paul-Ehrlich-Institut.
Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichts Hessen, Az.: 8 B 1885/21
Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).