Cartoon Praxismanagement

KV Berlin: Kein höheres Gehalt für Dr. Kraffel

Hermann Müller

Ausgleich für Aufgabe der Nebentätigkeit abgelehnt.
Ausgleich für Aufgabe der Nebentätigkeit abgelehnt. © Thinkstock

Die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin hat die von KV-Vize Dr. Uwe Kraffel geforderte Gehaltserhöhung abgelehnt. In nicht-öffentlicher Sitzung votierten in namentlicher Abstimmung bei sieben Enthaltungen fünf Delegierte dafür und 16 dagegen.

Der Augenarzt hatte rückwirkend eine Erhöhung der Monatsbezüge (etwa 17 500 Euro ohne Vorsorgezuschüsse) um 3636,73 Euro gefordert. Als Ausgleich für die Aufgabe seiner Nebentätigkeit nach dem Verkauf seiner Praxis zum 1. Dezember 2014. Seine wöchentliche Praxistätigkeit hatte Dr. Kraffel 2013 mit etwa fünf Stunden angegeben.

Anspruch auf Übergangsgeld auch ohne Praxisfortführung

Gleichzeitig geht die Debatte um die 2011 abgeschlossenen Dienstverträge weiter. Den drei Vorständen steht nach einem Ausscheiden Ende Februar 2017 die Zahlung von sechs Monatsgehältern (jeweils rund 110 000 Euro) als Übergangsgeld zu. Anders als früher ist die Zahlung nicht an die hauptberufliche Rückkehr in alte Arztpraxis geknüpft. So haben KV-Chefin Dr. Angelika Prehn und Vize Dr. Kraffel trotz des Verkaufs ihrer Praxen vertraglich einen Anspruch auf Übergangsgeld.

 

Der Fall hat die Politik erreicht. Auf Kritik der Grünen-Politikerin Catherina Pieroth, es sei „unbegreiflich“, dass die Aufsicht die Verträge nicht beanstandet habe, erklärte Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) „korrigierend“: Der Zustimmungsvorbehalt der Aufsicht gelte erst seit 2013 – nach Abschluss der Verträge im März 2011. Will sich Czaja aus der Affäre mogeln? Prüfen und beanstanden konnte seine Aufsicht die Vorstandsverträge schon vorher. Offenbar wurde die Brisanz nicht erkannt.

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Ausgleich für Aufgabe der Nebentätigkeit abgelehnt.
Ausgleich für Aufgabe der Nebentätigkeit abgelehnt. © Thinkstock