
Cartoon Geld und Steuern
Minijob: eine Stunde weniger

Zum Jahresbeginn ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Stunde gestiegen. Das heißt: Bei diesem Satz kann eine 450-Euro-Kraft nur noch maximal 48 Stunden pro Monat eingesetzt werden, also rund eine Stunde weniger als 2019.
Folglich ist für 2020 die vertragliche Wochenstundenzahl anzupassen, um im Minijob-Rahmen zu bleiben. Ohne festgelegte Wochenarbeitszeit gelten 20 Stunden als vereinbart; damit liegt aber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Übrigens: Ist eine Mindestarbeitszeit auf Abruf vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich anfordern.
Quelle: AOK Rheinland/Hamburg
Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).