Cartoon Niederlassung und Kooperation

MVZ müssen sich sputen

Anouschka Wasner

Die Nachbesetzung im MVZ muss innerhalb von 6, maximal 12 Monaten erfolgen. Die Nachbesetzung im MVZ muss innerhalb von 6, maximal 12 Monaten erfolgen. © HNFOTO – stock.adobe.com

Will ein Medizinisches Versorgungszentrum eine Arztstelle nachbesetzen, hat es dazu sechs Monate Zeit.

Auf Antrag mit entsprechender Begründung kann diese Frist um weitere sechs Monate verlängert werden. Hat das MVZ dann noch keine Ärztin bzw. keinen Arzt für die Stelle gefunden, muss der Zulassungsausschuss die Anstellung nicht mehr genehmigen.

Das hat das Sozialgericht München entschieden. Das Gericht argumentierte, dass es zwar keine gesetzliche Regelung für den zeitlichen Ablauf einer Nachbesetzung gebe. Mit Blick auf die Bedarfsplanung und die Verpflichtung der Zulassungsgremien zum Abbau von Überversorgung ergebe sich jedoch, dass eine Nachbesetzung zeitnah nach dem Freiwerden der Stelle erfolgen sollte und nicht für eine unbegrenzte Zeit möglich ist.

Quelle: Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2023, S 38 KA 261/21

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Die Nachbesetzung im MVZ muss innerhalb von 6, maximal 12 Monaten erfolgen. Die Nachbesetzung im MVZ muss innerhalb von 6, maximal 12 Monaten erfolgen. © HNFOTO – stock.adobe.com