
Cartoon Praxismanagement
Pauschalen sind unverändert gültig

Das meldet die KBV. Sie beruft sich auf das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, wo sie ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen das BMG eingeleitet hatte. Versand (GOP 86900, 28 Cent) und Empfang (GOP 86901, 27 Cent) von eArztbriefen waren seit Mitte 2023 nicht mehr – mit max. 23,40 Euro je Quartal und Arzt – vergütet worden.
KBV und GKV-Spitzenverband sollen Erstattung aktualisieren
Das Gericht habe bei einem Erörterungstermin klargestellt, dass die Regelungen der TI-Pauschale strikt von der Erstattung der Übermittlungskosten des eArztbriefes zu trennen seien, da sie zwei verschiedene Paragrafen des SGB V berührten. Vom Ministerium sei das erneut bestätigt worden, schreibt die KBV.
„Mit der Neuregelung der TI-Finanzierung hin zu einer monatlichen Pauschale vom 1. Juli 2023 an hatte das BMG durch eine verunglückte Formulierung in seinem Bescheid den – nach den Ausführungen des Gerichts unzutreffenden – Eindruck erweckt, dass es die Vergütung für die Übermittlung von eArztbriefen zum 30. Juni 2023 gestrichen hat“, erklärt die KBV. Das LSG habe KBV und GKV-Spitzenverband aufgefordert, die Pauschalen neu festzulegen.
Quelle: KBV-Praxisnachrichten
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