Cartoon Kassenabrechnung

SARS-CoV-2: Rachenabstriche bei symptomatischen Patienten jetzt extra vergütet

Isabel Aulehla

Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten 8 Euro extra. Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten 8 Euro extra. © iStock/rclassenlayouts

Vertragsärzte bekommen nun mehr Geld für Abstriche bei Patienten mit COVID-19-Symptomen. Dies gilt auch, wenn der Test wegen eines Alarms der Corona-Warn-App durchgeführt wird.

Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro. Mediziner können hierfür die GOP 02402 abrechnen. Die Ziffer kann auch angesetzt werden, wenn im Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird. In diesen Fällen kann außerdem ein Zuschlag geltend gemacht werden: GOP 02403 (7,03 Euro).

Die neue Regelung gilt für alle Corona-Tests, die über den EBM abgerechnet werden dürfen, d. h. auch für solche, die wegen einer Warnung der Corona-Warn-App gemacht werden. Für jeden Patienten können pro Quartal und Praxis bis zu vier Abstriche gesondert abgerechnet werden.

Praxisnachrichten der KBV

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten 8 Euro extra. Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten 8 Euro extra. © iStock/rclassenlayouts