Cartoon Verordnungen

Strumpf ist Trumpf

Maya Hüss

Die Kassen zahlen ab der Klasse I. 
Die Kassen zahlen ab der Klasse I. © Fotolia/vencav

Ab sofort können Ärzte sowohl Kompressionsstrümpfe als auch das An- und Ausziehen durch den Pflegedienst ab der Klasse I zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.

Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Zuge der Erweiterung der häuslichen Krankenpflege. Bisher wurden die Kosten nur von den Kassen erstattet, wenn es sich um eine Kompressionstherapie der Klasse II oder höher handelte.

Falls Sie diesen Medizin Cartoon gerne für Ihr nicht-kommerzielles Projekt oder Ihre Arzt-Homepage nutzen möchten, ist dies möglich: Bitte nennen Sie hierzu jeweils als Copyright den Namen des jeweiligen Cartoonisten, sowie die „MedTriX GmbH“ als Quelle und verlinken Sie zu unserer Seite https://www.medical-tribune.de oder direkt zum Cartoon auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gerne bei uns (Kontakt).


Die Kassen zahlen ab der Klasse I. 
Die Kassen zahlen ab der Klasse I. © Fotolia/vencav