Cartoon Gesundheitspolitik

Vorteile der Zusatzweiterbildungen in der Diabetologie nutzen

Michael Reischmann

Die im Bereich der Diabetologie definierten Leistungsgruppen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passen nicht zur Realität. Die im Bereich der Diabetologie definierten Leistungsgruppen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passen nicht zur Realität. © HNFOTO - stock.adobe.com

Die im Bereich der Diabetologie definierten Leistungsgruppen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passen nicht zur Realität. 

DDG, VDBD, BVND und diabetesDE haben deshalb dem Bundesgesundheitsministerium Vorschläge für eine zielführende Ausgestaltung gemacht.

Das Krankenhausreformgesetz sieht derzeit in der Leistungsgruppe (LG) 2 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ vor, dass für die Versorgung von Erwachsenen drei Fachärzt*innen (FÄ) jederzeit zumindestens in Rufbereitschaft sind. Davon sollen mindestens zwei eine Weiterbildung in Endokrinologie und Diabetologie haben. Der/die Dritte kann aus der Inneren Medizin kommen. Um Kinder und Jugendliche sollen sich nach dem vorgelegten Gesetz mindestens zwei FÄ für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung (ZWB) Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie kümmern. Der/die Dritte kann FA für Kinder- und Jugendmedizin sein. Hier ist anzumerken, dass nahezu alle Kinder mit Diabetes in pädiatrischen Kliniken in die Leistungsgruppen „Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin“ und „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ fallen.

Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium

Die damit beabsichtigte Zentrumsbildung und fachlich hochspezialisierte Versorgung mit hohen Fallzahlen sei zwar wünschenswert, bestätigen DDG, VDBD, BVND und diabetesDE in einem Schreiben an Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung im BMG. Jedoch kollidiere diese LG-Definition stark mit der Versorgungsrealität und den Anforderungen in den Kliniken. 

Die Organisationen warnen: Bei konsequenter Anwendung dieser Strukturmerkmale würden einige der großen Diabetesfachkliniken in Existenznot geraten. Ähnliches gilte für zahlreiche Diabetesfachabteilungen in großen Krankenhäusern. Damit sei auch die Aus- und Weiterbildung gefährdet, was die Versorgungslücke noch vergrößern könne.

Bundesweit gibt es zwar rund 250 stationäre Einrichtungen mit einer DDG Zertifizierung. Aber es sind nur knapp 160 FÄ Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie in Kliniken tätig. Zudem unterscheiden sich endokrinologische und diabetologische Fälle sehr stark in Erscheinungsbild, erforderlicher Diagnostik und Therapie sowie in ihrer Häufigkeit. Für die Betreuung von Diabetespatient*innen mit komplexer Medikation und moderner Technologie bedarf es spezialisierter Kenntnisse. Um eine adäquate Versorgung gewährleisten zu können, sollten die Strukturmerkmale der LG anders definiert werden. DDG, VDBD, BVND und diabetesDE machen  dazu Vorschläge (s. Kasten). Sie raten, FÄ der Inneren Medizin mit der ZWB Diabetologie (DDG oder LÄK) sowie in der LG Allgemeine Innere Medizin diabetesversierte Gesundheitsfach- bzw. Pflegefachkräfte einzusetzen. Zudem schlagen sie eine Aufsplittung der LG 2 in 2.1 „Komplexe Diabetologie“ und 2.2 „Komplexe Endokrinologie“ vor. 

Für Gespräche und die Suche nach Lösungen stehe man bereit, lautet die Einladung ans BMG. Ein Austausch mit der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie hat zu einem gemeinsamen Vorgehen geführt. 

Vorschläge von DDG, VDBD, BVND und diabetesDE für eine 
Neudefinition der Leistungsgruppen 1 und 2

  • LG 1 „Allgemeine Innere Medizin“
    Qualifikation: FA Innere Medizin, 1 FA Innere Medizin mit ZWB Diabetologie*
     Verfügbarkeit: drei FÄ, mindestens Rufbereitschaft: jederzeit, davon 1 FA Innere Medizin mit ZWB Diabetologie sowie diabetesversierte Pflegefachkraft oder Diabetesassistent*in DDG oder Diabetesberater*in DDG*
  • LG 2 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“

    Qualifikation für Behandlung Erwachsener: FA Innere Medizin mit ZWB Diabetologie* und FA Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder FA Innere Medizin mit ZWB Diabetologie*,
    für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen: FA Kinder- und Jugendmedizin mit ZWB Diabetologie und FA für Kinder- und Jugendmedizin
    Verfügbarkeit für Behandlung Erwachsener: 3 FÄ, mindestens Rufbereitschaft: jederzeit FA Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie 
    oder bei vorzugsweiser Erbringung von Leistungen komplexer Diabetologie: FA Innere Medizin mit ZWB Diabetologie,  dritter FA kann aus der Inneren Medizin sein sowie mindestens 2 Diabetesberater*innen DDG“

* ggf. mit Kooperationsvertrag mit ambulant tätigem FA mit ZWB Diabetologie oder FA für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie sowie mit ambulant tätiger Gesundheitsfachkraft Diabetesberater*in DDG und ggf. mit Telemedizin-Anbindung

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Die im Bereich der Diabetologie definierten Leistungsgruppen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passen nicht zur Realität. Die im Bereich der Diabetologie definierten Leistungsgruppen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz passen nicht zur Realität. © HNFOTO - stock.adobe.com