Cartoon Gesundheitspolitik

Was zählt, sind die Fälle

Anouschka Wasner

Einem Arzt darf die Zulassung entzogen werden, wenn er über Jahre hinweg max. 70 Fälle im Quartal abrechnet. Einem Arzt darf die Zulassung entzogen werden, wenn er über Jahre hinweg max. 70 Fälle im Quartal abrechnet. © Thanadon88 – stock.adobe.com

Einem Arzt darf die Zulassung entzogen werden, wenn er über Jahre hinweg max. 70 Fälle im Quartal abrechnet. 

Denn dann übt er seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht aus, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Eine Nichtausübung liegt vor, wenn die Anzahl der Behandlungsfälle unter 10 % des Fachgruppendurchschnitts liegt (rund 700 Fälle). Ärztliche Beratungen und Bereitschaftsdienst zählen unter diesem Gesichtspunkt nicht mit.

Quelle: SG München, Urteil vom 22.2.2024 - S 20 KA 481/19

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Einem Arzt darf die Zulassung entzogen werden, wenn er über Jahre hinweg max. 70 Fälle im Quartal abrechnet. Einem Arzt darf die Zulassung entzogen werden, wenn er über Jahre hinweg max. 70 Fälle im Quartal abrechnet. © Thanadon88 – stock.adobe.com