Es ist noch Kohle da: Regelleistungsvolumen ist kein Grund, die Arbeit vorzeitig einzustellen
Die Chance auf Honorarnachzahlungen von der KV (siehe Kasten) besteht für Vertragsärzte nur dann, wenn sie ihre Leistungen unbeeindruckt von der scheinbar limitierenden Budgetierung abrechnen. Zwar ist eine Leistungsausweitung bei Pauschalen (Versicherten-, Grundpauschale) und damit bei einem Großteil des Fallwertes eines Hausarztes nicht möglich. Es gibt aber viele oft vergessene oder vernachlässigte Positionen, die, sofern erbracht, zu einem Honorarplus führen.
Das fängt bei der Gesprächsleistung nach der Nr. 03230 an. Sie ist seit April 2017 nicht mehr auf 45 Punkte pro Fall budgetiert, sondern wird auch jenseits ihres internen Budgets noch vergütet. Wer also mindestens zehn Minuten mit seinem Patienten problemorientiert über Art und Schwere einer Erkrankung spricht, sollte die Leistung berechnen und sich das nicht aus Angst vor einer Plausi-Prüfung nach Zeitvorgaben verkneifen. Bei einer Fallzahl von 1000 im Quartal muss man durchschnittlich acht solcher Beratungen pro Tag erbringen, will man das interne Budget einhalten.
Chronikerziffern ansetzen: dreimal in vier Quartalen
Ähnlich sieht es bei der Behandlung chronisch kranker Patienten aus. Die EBM-Nrn. 03220 und 03221 sind zwar Pauschalen, können aber bei jedem Patienten, der regelmäßig mindestens dreimal innerhalb von vier Quartalen in der Praxis auftaucht, angesetzt werden. Nur zweimal muss es dabei zu einem Arzt-Patienten-Kontakt kommen.
Trotz der starken Pauschalierung bietet der EBM viele Positionen, die nicht unter den Tisch fallen sollten. Der größte Teil davon ist im Kapitel II (Allgemeine Gebührenordnungspositionen) angesiedelt. Ruft ein Patient etwa unter der Woche zur sog. Unzeit, zwischen 19 und 7 Uhr, oder an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24. bzw. 31.12. zwischen 7 und 19 Uhr oder zwischen 19 und 7 Uhr an, kann das nach den Nrn. 01100 bzw. 01101 berechnet werden. Samstags zwischen 7 und 14 Uhr geht das sogar, wenn man Sprechstunden abhält. Keine dieser Leistungen hat eine Zeitvorgabe für die Plausi-Prüfung.