SARS-CoV-2: Rachenabstriche bei symptomatischen Patienten jetzt extra vergütet
Seit dem 1. Oktober bekommen Ärzte für Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro. Mediziner können hierfür die GOP 02402 abrechnen. Die Ziffer kann auch angesetzt werden, wenn im Quartal keine Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale abgerechnet wird. In diesen Fällen kann außerdem ein Zuschlag geltend gemacht werden: GOP 02403 (7,03 Euro).
Die neue Regelung gilt für alle Corona-Tests, die über den EBM abgerechnet werden dürfen, d. h. auch für solche, die wegen einer Warnung der Corona-Warn-App gemacht werden. Für jeden Patienten können pro Quartal und Praxis bis zu vier Abstriche gesondert abgerechnet werden.
Praxisnachrichten der KBV