GOÄ-Tipps Ansatz der Ziffer vergessen, Geld verschenkt

Praxisführung Autor: Gerhard Bawidamann

Wie sich bei Abrechnungskursen, in Gesprächen mit Kollegen und Kontrollen von Abrechnungen zeigt, sind es – von Exoten abgesehen – immer wieder dieselben Gelegenheiten, die durch falsche Abrechnung oder schlicht Nichtbeachten zu Honorarverlust führen. Und das wiegt schwer, wird doch im Rahmen der privatärztlichen Tätigkeit jede zu Recht abgerechnete Leistung auch vergolten und – vice versa – bei deren Nichtabrechnung Geld verschenkt.

Nicht nur der EBM hat seine Tücken, die bei Nichtbeachtung zu Honorarverlust führen können. Auch bei Privatpatienten lohnt es sich, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die relevanten Abrechnungspositionen auch vollständig erfasst wurden. Vor allem die folgenden GOÄ-Ziffern werden häufig nicht angesetzt. Zur Erinnerung und zum Ausschneiden – auch für die MFA – kommen sie hier als Liste samt Hinweisen auf häufige Versäumnisse bei der Abrechnung sowie als Tischvorlage.

GOÄ-Ziffer 1 | 10,72 Euro

Diese Ziffer ist auch ansetzbar bei telefonischem Kontakt und kennt keine Mindestzeit. Der Kontakt kann hierbei auch mit einem Angehörigen oder einer sonstigen Betreuungsperson erfolgen.

GOÄ-Ziffer 2 | 3,15 Euro

Vorgesehen für die Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne Arztkontakt. Hier sollte der Eintrag der Ziffer durch die Helferin, die das Rezept ausstellt und dem Arzt vorlegt, selbstverständlicher Teil des Praxisablaufes sein.

Oft vergessen: Diese Ziffer ist auch ansetzbar für die Weitergabe ärztlicher Anordnungen, z. B. der Einnahmeanweisung von Marcumar, nachdem der Arzt den Marcumar-Ausweis ausgefüllt hat, oder für die Einnahme/Änderung von Schilddrüsenhormonen nach Laborwert. Auch die Auskunft über Laborwerte, die keiner Besprechung mit dem Arzt bedürfen, ist hier abrechenbar.

GOÄ-Ziffer 3 | 20,10 Euro

Diese Gesprächsziffer erfordert 10 Minuten Mindestdauer und kann, was oft vergessen wird, auch telefonisch erbracht werden. Nur mit Begründung ist sie mehr als einmal im Behandlungsfall ansetzbar (also durchaus auch 3 x oder öfter, falls medizinisch erforderlich).

GOÄ-Ziffer 4 | 29,49 Euro

Die Fremdanamnese oder Unterweisung der Bezugsperson (gerade bei pflegebedürftigen Patienten im Heim und auch zu Hause, mit und ohne Demenz) ist nur einmal im Behandlungsfall ansetzbar. Oft wird vergessen, dass beim Hinzukommen einer weiteren Erkrankung (Fieber, Zystitis, Dekubitus) ein neuer Behandlungsfall beginnt, der den erneuten Ansatz der Ziffer 4 ermöglicht. Eine Begründung sollte hier aber unbedingt erfolgen, damit keine zeitraubenden Rückfragen der Kassen oder Kürzungen der Erstattung erfolgen, die auch zu oftmals schwierigen und unerfreulichen Gesprächen mit den Patienten führen.

GOÄ-Ziffer 11 | 8,05 Euro

Die digitale Tastung des Mastdarms ist neben dem Ganzkörperstatus (Ziffer 8 GOÄ) abrechenbar, da diese Körperregion hier nicht in der Legende aufgeführt ist. Auch neben den Untersuchungsziffern nach 5, 6 und 7 ist die Abrechnung der 11 möglich, wenn sich die vorgenannten Ziffern auf eine andere Körperregion beziehen, die nicht den Enddarmbereich und die Prostata enthält.

Zuschlagsziffer A | 4,08 Euro

Diese Zuschlagsziffer für die Leistungen außerhalb der Sprechstunden (nur neben Ziffer 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 möglich) wird häufig vergessen, wenn der Patient außerhalb der Sprechstunde in der Praxis erscheint. Gerade auch beim Hausbesuch wird oft nicht daran gedacht, wenn hier die Leistungen nach 4, 6, 7 oder 8 erbracht werden (die übrigen oben genannten Ziffern sind beim Hausbesuch nicht ansetzbar, also ist auch kein Zuschlag möglich).

Zuschlagsziffer D | 12,82 Euro

Dieser Zuschlag zu den oben genannten Leistungen wird anstelle des Zuschlags A fällig, wenn der Kontakt an Sonn- und Feiertagen stattfindet. Er kann, was oft übersehen wird, auch neben den Unzeitzuschlägen B und C abgerechnet werden, wenn der Kontakt zur Unzeit am Wochenende stattfindet.

Zuschlagsziffer H | 19,82 Euro

Diese Zuschlagsziffer gilt für Hausbesuche am Wochenende tagsüber und kann analog zum Zuschlag D auch neben den Unzeit-Besuchsziffern F und G angesetzt werden.

Zuschlag K1 | 6,99 Euro

Dieser Zuschlag kommt neben den Untersuchungen nach 5, 6, 7 und 8 zum Ansatz, wenn es um ein Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (also bis zum Tag des 4. Geburtstages) geht.

Zuschlag K2 | 6,99 Euro

Dieser Zuschlag kann neben Hausbesuchen angesetzt werden bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (siehe auch Zuschlag K1).

GOÄ-Ziffer 60 | 16,09 Euro

Diese konsiliarische Erörterung (auch telefonisch erbringbar, keine Mindestzeit!) erfordert die gemeinsame Behandlung oder Kenntnis des Patienten (z. B. Beratung des einweisenden Hausarztes mit dem Chefarzt über das Vorgehen nach der Entlassung). Außerdem müssen beide Gesprächspartner liquidationsberechtigt sein, was im Allgemeinen unter niedergelassenen Ärzten der Fall ist (z. B. Absprache des Hausarztes mit dem behandelnden Onkologen).


Autor:
Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (15) Seite 76-77
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

Checkliste GOÄ Checkliste GOÄ