Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Die ersten Schritte sind getan

Praxisführung Autor: Claudia-Viktoria Schwörer

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In Deutschland können Ärzt:innen Digitale Gesundheitsanwendungen zu Lasten der Krankenkassen verschreiben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden geschaffen. Bei der Umsetzung im Praxisalltag sind dagegen noch viele Fragen ungeklärt.

In Deutschland haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch, Digitale Gesundheitsanwendungen (­DiGA) verordnet zu bekommen. Die rechtliche Basis hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV), das am 19.12.2019 in Kraft trat, erlassen. Mit der am 21.04.2020 in Kraft getretenen Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) und dem Leitfaden des BfArM für Hersteller, Leistungserbringer und Anwender wurden Kriterien für die DiGA und ihre Verordnungsfähigkeit definiert.

Damit wurde der rechtliche Rahmen geschaffen. „Vor uns liegt jedoch noch die Einbindung von DiGA in die Arztpraxen“, erklärte Dr. rer. Ulf Maywald, Dresden. Bei ihrer Implementierung in die Praxis…

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