Fehlerhaft vom Arzt aufgeklärt: 220.000 Euro Schmerzensgeld
Wegen Blut im Stuhl ließ ein Patient eine Koloskopie bei einem Facharzt für Chirurgie durchführen. Es kam zu einer Darmperforation mit weiterem schwerwiegendem Verlauf bis hin zu einem künstlichen Darmausgang und 100-prozentiger Schwerbehinderung. Da er über diese Risiken nicht aufgeklärt worden sei, verlangte der seinerzeit 48-Jährige vom Arzt Schadenersatz.
OLG Hamm: Hinweis auf (seltene) Risiken fehlte
Hätte er diese Risiken gekannt, hätte er die Untersuchung nicht durchführen lassen. Die Richter gaben dem Mann recht. Dass der Arzt den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt habe, konnten die Richter nicht feststellen. Nach einem vorgedruckten Teil der Erklärung sei u.a. auf „die mit dem Eingriff verbundenen unvermeidbaren nachteiligen Folgen, mögliche Risiken und Komplikationsgefahren“ hingewiesen worden.
Diese Erklärung sei inhaltslos und wirke mit dem Hinweis auf „unvermeidbare nachteilige Folgen“ verharmlosend. Zudem könnten Formulare kein Aufklärungsgespräch ersetzen.
Oberlandesgericht Hamm,
Urteil vom 3.9.2013, Az.: 26 U 85/12