EBM-Gesprächsziffer Hausärzte lassen Honorare im Topf

Praxisführung Autor: W. Enzmann

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Bis 2008 konnten Hausärzte das Gespräch mit Patienten abrechnen, dann entfiel diese Möglichkeit. Im neuen EBM gibt es wieder eine Gesprächsziffer, die seit dem vierten Quartal 2013 angesetzt werden kann. Doch die Ärzte nutzen sie weniger, als es möglich wäre.

Hausarztmedizin ist sprechende Medizin – dem würden die meisten Allgemeinmediziner wohl zustimmen. Nun gibt es im neuen EBM mit der 03 230 wieder eine Abrechnungsziffer für das problemorientierte hausärztliche Gespräch. Sie ist budgetiert und kann daher für je zwei Patienten einmal im Quartal angesetzt werden. Zu erwarten wäre, dass die Kommunikationsaktivität der hausärztlich tätigen Mediziner dort ihren Niederschlag findet. Umso mehr verwundert, was das Kölner Beratungsunternehmen HCC Better Care anhand von Abrechnungsbescheiden des vierten Quartals 2013 herausgefunden hat: „In keiner KV wird das zur Verfügung stehende Kontingent von 50 % voll ausgeschöpft“, erklärt Praxisberater Thomas Feldmann im Gespräch mit der Redaktion. „Die Ausschöpfungsquote liegt je nach KV-Region zwischen etwa 36 % und ca. 46 %. Im Saarland wurde nur in rund 43 % der Fälle ein hausärztliches Gespräch angesetzt, in Rheinland-Pfalz in ca. 36 % und in der KV Nordrhein sogar nur in etwa 33 % der Fälle. Eine Ausnahme macht Baden-Württemberg, weil die Gesprächsziffer dort automatisch zugesetzt wird.“

Damit, so Feldmann, wird aber auch der Versorgungsbedarf an Gesprächen nicht adäquat abgedeckt. Und weil das Gesprächskontingent aus der Versichertenpauschale herausgenommen und nicht anderweitig kompensiert wurde, sinkt die Gesamtsumme der Vergütungen, wenn die Gesprächsziffer nicht angemessen genutzt wird.

Erbrachte Leistungen stets ansetzen!

Anders sieht es bei den Geriatrieziffern aus. In den KVen, in denen die Leistungen der Geriatrie und Palliativmedizin aus gesonderten Töpfen honoriert werden, ist in der Regel deutlich mehr Honorar angefordert worden als im Topf vorhanden. So beträgt die Vergütungsquote dieser Leistungen in der KV Saarland beispielsweise nur 27,4 % und in der KV NO 43 %. Individuell scheinen diese Leistungskapitel jedoch noch nicht von allen Praxen "entdeckt" worden zu sein. So rechnen zum Beispiel in der KV Bayerns ca. 20 % der hausärztlichen Praxen keine geriatrischen Leistungen ab. Die KV Bayerns vergütet diese Leistungen aber zu 100 %.

Feldmann empfiehlt daher, Gesprächs- und geriatrische Leistungen in jedem Falle anzusetzen, auch wenn der Inhalt des verfügbaren „Topfes“ damit überschritten wird. Denn nur so wird deutlich, dass der jeweilige Honorartopf in diesem Umfang auch nötig ist.

Vielleicht werden die Ausschöpfungsquoten im ersten Quartal 2014 aber auch aus einem ganz anderen Grund steigen. Im vierten Quartal 2013 galt nämlich, dass beim ersten Kontakt im Quartal der Ansatz der Gesprächsziffer 03 230 erst nach insgesamt 20 Minuten Gespräch möglich war, weil die Ordinationsziffer 03 000 fakultativ zehn Minuten Gespräch beinhaltet. Diese Regelung wurde am 18.12.2013 nachträglich zum 1.10.2013 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt hat aber keine Praxis mehr rückwirkend Gesprächsleistungen erbracht, so dass sich der Effekt erst zum ersten Quartal 2014 bemerkbar machen dürfte. Ärzte können nun auch beim ersten Kontakt im Quartal die Gesprächsziffer 03 230 ansetzen, wenn mindestens zehn Minuten gesprochen wurde.

Werner Enzmann

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2014; 36 (11) Seite 34
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.