Entfernungs- oder Kilometerpauschale? Hausbesuch auf dem Weg in die Praxis

Praxisführung Autor: ETL

Wie Arbeitnehmer können auch selbständig tätige Ärzte für ihre täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nur Betriebsausgaben in Höhe der Entfernungspauschale (0,30 Euro je Entfernungskilometer) steuerlich geltend machen. Daran hat auch das seit dem 1. Januar 2014 geltende neue Reisekostenrecht nichts geändert. Für alle anderen beruflichen Fahrten, z. B. Hausbesuche oder Dienstreisen zu Fortbildungsveranstaltungen, darf dagegen die Kilometerpauschale (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer) abgezogen werden, wenn ein privates Fahrzeug genutzt wird. Wird ein Praxisfahrzeug genutzt, dürfen die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden.

Bei manchen Hausbesuchen sind nur Mehrkilometer abziehbar

Doch ganz so einfach ist es nicht immer. Gerade Hausbesuche werden oftmals vor oder nach den Praxis-Sprechzeiten durchgeführt. Der Arzt fährt also von zu Hause nicht direkt zur Praxis bzw. von der Praxis nach Hause, sondern macht unterwegs noch Hausbesuche bei Patienten. In diesem Fall darf auch für die durch den beruflichen Anlass (Hausbesuch) unterbrochene Fahrt zwischen Wohnung und Praxis nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Lediglich für die Mehrkilometer können die Fahrzeugkosten bzw. die Kilometerpauschale abgezogen werden.

Entscheidend ist der Fahrtzweck

Entscheidend dafür, ob nur die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten bzw. die Kilometerpauschale abgezogen werden dürfen, ist der Zweck der werktäglichen Fahrten. Bei niedergelassenen Ärzten ist dies in der Regel das Aufsuchen der eigenen Praxis während der Praxis-Präsenzzeiten. Daher sind die Fahrten von der Wohnung zur Praxis als Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte zu beurteilen. Daran ändern auch die während dieser Fahrten durchgeführten Hausbesuche nichts.

Quelle: ETL Steuerberatungsgesellschaft, 10117 Berlin

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (3) Seite 59
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.