Hygiene Instrumente aufbereiten

Praxisführung Autor: G.-C. Zinn

Medizinische Instrumente, die wiederverwendet werden sollen, müssen entsprechend ihrem Infektionsrisikom aufbereitet werden. Detailliert ist dies unter anderem in der RKI-Richtlinie „Anforderungen der Hygiene an die Aufbereitung von Medizinprodukten“ geregelt. Nachfolgend die wichtigsten Informationen zu diesem Thema in einer kurzen Zusammenfassung.

Alle aufzubereitenden Medizinprodukte müssen in Abhängigkeit von ihrer Anwendung am Patienten in Risikogruppen eingeteilt werden. In einem zweiten Schritt sind diese dann im Hinblick auf die Aufbereitung zu klassifizieren als Instrumente ohne besondere Anforderungen („A“) oder als solche mit erhöhten Anforderungen („B“) (Tabelle 1).

Die Instrumentenaufbereitung soll durch Arbeitsanweisungen dokumentiert und nachvollziehbar sein. Das heißt, dass alle Teilschritte der Aufbereitung (z. B. Transport, Vorreinigung, Reinigung, Desinfektion etc.) genau beschrieben sein sollten.

Desinfektion

Die Desinfektion der Instrumente kann durch das Einlegen in geeignete Desinfektionsmittellösungen erfolgen. Bei der manuellen Desinfektion sind möglichst Mittel aus der Liste der VAH (Verbund für angewandte Hygiene) zu verwenden. Die Konzentration des Desinfektionsmittels sollte laut Herstellerangaben genau angesetzt werden. Auch die Entsorgung der Lösung ist nach den Vorgaben des Herstellers durchzuführen. Die Desinfektionsmittelwanne muss mit Inhalt, Konzentration des Desinfektionsmittels und Ansetzdatum beschriftet sein. Zusätzlich muss die Wanne, um Dämpfe zu vermeiden und Mitarbeiter zu schützen, abgedeckt sein.

Alternativ ist die standardisierte maschinelle Aufbereitung in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) möglich. Alle „B“-Instrumente, die eine erhöhte Anforderung an die Aufbereitung haben (z. B. Hohlkörperinstrumente), müssen maschinell in solchen Geräten aufbereitet werden. Unabhängig von der Art der Desinfektion sollten die einzelnen Arbeitsschritte beschrieben werden. Das RDG muss regelmäßig gewartet werden und sollte alle sechs Monate mit kontaminierten Testkörpern auf seine Reinigungs- und Desinfektionsleistung überprüft werden. Bei neueren Geräten sollte neben der jährlichen Wartung zusätzlich eine sog. Validierung (= Überprüfung der technischen Parameter) erfolgen.

Sterilisation

Alle Medizinprodukte mit der Risikobewertung „kritisch“ (Kontakt mit Blut oder inneren Geweben) müssen laut Vorgaben des RKI sterilisiert werden, und zwar mit geeigneten Sterilisatoren (Tabelle 2). Hohlkörperinstrumente beispielsweise dürfen regelhaft nur in Autoklaven der Gruppe B sterilisiert werden (Ausnahmen bilden Autoklaven der Klasse S, bei denen der Hersteller die Sterilisation von Hohlkörperinstrumenten schriftlich bestätigt). Heißluftsterilisatoren erfüllen nicht mehr die Kriterien, um eine sichere Sterilisation und Dokumentation von Medizinprodukten zu gewährleisten.

Jeder Sterilisationsprozess muss (meist mittels eines Ausdrucks) dokumentiert werden. Bei älteren Sterilisatoren ohne Drucker muss dies mit sog. Prozessindikatoren geschehen, welche den regelhaften Sterilisationsprozess nachweisen. Periodisch (alle 400 Chargen oder halbjährlich) sollten die Autoklaven zusätzlich mit Sporenproben getestet werden.

Dokumentation

Alle Prozesse und Arbeitsabläufe bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sollen fortwährend dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das sog. „QM-Handbuch Ins-trumentenaufbereitung“ beschreibt alle relevanten Arbeitsschritte und die dabei durchgeführten Dokumentationen. Dieses Handbuch dient auch als Nachweis, wie und mit welchen Verfahren Medizinprodukte aufbereitet werden.

Qualitätsmanagement zeigt messbare Wirkung

Arztpraxen, die das QM-System EPA (Europäisches Praxisassessment) bei sich einsetzen, werden messbar besser. Zu diesem Ergebnis kommt eine Vergleichsstudie, die kürzlich im Canadian Medical Association Journal (CMAJ) veröffentlicht wurde. „Soweit mir bekannt ist, konnte bisher kein anderes deutsches QM-System den fundierten Nachweis erbringen, dass es tatsächlich eine messbare Wirkung in den Arztpraxen erzielt“, erklärte Prof. J. Szecsenyi, einer der Autoren der Studie.


Bei EPA wird durch Befragungen von Patienten und Praxisteams sowie einer Praxisbegehung der Qualitätsstand einer Arztpraxis systematisch erfasst und 186 Qualitätsindikatoren zugeordnet. Die Indikatoren sind in die fünf Domänen Qualität und Sicherheit, Infrastruktur, Menschen, Informationen und Finanzen aufgeteilt. Wird ein Indikator zu 100 % erfüllt, dann ist das jeweilige Qualitätsziel vollständig erreicht.


Die Studie zeigt, dass Praxen, die EPA innerhalb von drei Jahren zum zweiten Mal durchlaufen hatten, die Werte im Bereich „Qualität und Sicherheit“ von 72,3 % auf 82,4 % steigerten. Die Vergleichsgruppe, die EPA erstmalig bei sich einsetzte, erreichte hier nur 73,9 %.


Wer EPA nutzen möchte, kann Fördermittel der EU beantragen (50 % bzw. 70 % der Nettokosten für EPA in den alten bzw. neuen Bundesländern). Nach aktueller Gesetzeslage endet die Förderung 2011. Es reicht aber, sich bis Jahresende anzumelden und mit der Beratung zu beginnen. Die weitere Umsetzung kann 2012 erfolgen.


Quelle: Pressemitteilung AQUA - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, 37073 Göttingen


Autor:
Facharzt für Kinderheilkunde/Hygiene und Umweltmedizin
Ärztl. Qualitätsmanagement
Infektiologie (DGI)
Leiter des ZHI der Bioscientia
55218 Ingehlheim/Rhein

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2011; 33 (19) Seite 36-37
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.

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