Abrechnung Kleinchirurgie macht auch Umsatz

Praxisführung Autor: G. Bawidamann

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Kürzlich habe ich bei einem Privatpatienten ein Panaritium eröffnet. Beim Erstellen der Rechnung stieß ich auf ein Problem: Bei den Ziffern 2 000 bis 2 005 geht es immer nur um die Versorgung einer Wunde, mit und ohne Naht. Aber ich habe ja keine Wunde versorgt, sondern eigentlich sogar eine solche gesetzt (durch das Eröffnen des Panaritiums). Wie kann ich hier abrechnungstechnisch vorgehen?

Antwort: Es ist richtig, dass in den GOÄ-Legenden der Wundversorgungsziffern nur von Wundversorgung die Rede ist.

Im EBM dagegen findet man bei den „Kleinchirurgischen Eingriffen“ unter der Ziffer 02 301 auch die Angabe „Eröffnen eines subkutanen Panaritiums oder einer Paronychie“ (bewertet mit 13,07 Euro), so dass hier Abrechnungsklarheit gegeben ist.

Dieselbe besteht aber auch in der GOÄ. Hier existiert die Ziffer 2 030 mit der gleichen Legende. Diese erbringt (im 2,3-fachen Satz) ein Honorar von 17,43 Euro.


Autor:
Facharzt für Allgemeinmedizin
93152 Nittendorf

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2014; 36 (19) Seite 75
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.