Patient mit Muskeldystrophie Knie-TEP möglich?

Autor: Stefan Rehart

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Ein 45-jähriger Patient leidet an Muskeldystrophie Typ Kennedy. Parallel hat er unfallbedingt einen Knieschaden rechts, welcher mittels TEP versorgt werden soll. Durch die Muskeldystrophie hat eine Muskelschwächung eingesetzt und er scheut eine Op., da man ihm gesagt hatte, dass er sich nicht sportlich betätigen darf. Das sei nach einer Op./Reha aber nötig. Stimmt das?

Antwort:

Bei der sogenannten spinobulbären Muskelatrophie/Muskeldystrophie vom Typ Kennedy handelt es sich um eine progredient langsam verlaufende neuromuskuläre Erkrankung, die sich ab dem 20. Lebensjahr manifestieren kann. Bedingt durch die Degeneration der unteren Motoneuronen kommt es zur Hypotonie (Atrophie) der Muskulatur bei auffälligen Faszikulationen kleiner Muskeln. An den unteren Extremitäten ist besonders die hüftumgreifende Muskulatur betroffen. Die Symptome schreiten – unter Erhalt der Gehfähigkeit – meistens über sehr lange Zeiträume fort.

Bei dem 45-jährigen Patienten ist zu klären, in welchem Ausmaß er sich, medizinisch indiziert, nicht sportlich betätigen darf und ob dieser Rat aufgrund der Muskeldystrophie oder der zu implantierenden TEP am Knie erfolgte. Grundsätzlich gilt: Nach einer endoprothetischen Versorgung eines Kniegelenks kann der Versorgte praktisch sofort voll belasten, und genau das rät man ihm auch! Nur dann, wenn die klinischen Symptome einer Muskeldystrophie selbst es verbieten (Sturzgefahr/absolut fehlende Kontrolle über das Bein insgesamt), wird auch im weiteren Verlauf auf eine alleinige Mobilisation durch den Patienten selbst zu verzichten sein.

Dann kann er aber immer noch – und das wäre intensiv zu betreiben – in einem Gehbock oder in einem Achsel-Gehwagen aufgerichtet oder in einem sogenannten "Stehbrett" in die Vertikale gebracht werden. Sollte eine muskuläre Instabilität am Knie bestehen, die auch bei der Implantation einer ungekoppelten "Oberflächen-Endoprothese" operativ nicht (komplett) ausgeglichen werden kann (im hier besprochenen Fall aus meiner Sicht unwahrscheinlich), kann eine stabilisierende Knie-Orthese dennoch zumindest Steh- und evtl. sogar Gehfähigkeit ermöglichen. Spätestens der Einbau eines gekoppelten Prothesenmodells erlaubt zuletzt bei Bedarf die Stabilisierung des Kniegelenks.

Es bleibt prinzipiell zu bedenken, dass auch Patienten, die an den Rollstuhl gebunden oder gar bettlägerig sind, erhebliche Schmerzen (z. B. bei einer posttraumatischen oder einer primären Arthrose) oder eine die Lebensqualität bzw. die Pflege massiv einschränkende Bewegungsminderung resp. Instabilität aufweisen können. Diesen kann mit der Versorgung mit einem Kunstgelenk erheblich geholfen werden und dann ist ein solcher Eingriff – unter Berücksichtigung der medizinischen Umstände insgesamt – anzuraten und zu gewähren.

Fazit: Eine Op.-Indikation für eine TEP am Knie ist bei dem angeführten Patienten offensichtlich schmerz- und destruktionsbedingt gegeben. Er kann sich postoperativ sportlich betätigen (es sei denn, die Muskeldystrophie erlaubt das gar nicht) und in jedem Fall voll belasten, ggf. mit Hilfsmitteln. Selbst wenn es ausschließlich um die Linderung von anders nicht beherrschbaren Schmerzen ginge ohne Aussicht auf eine Steh- oder Gehfähigkeit, halte ich eine TEP am Knie für gerechtfertigt.


Autor:
Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Agaplesion Markus Krankenhaus
60431 Frankfurt

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (6) Seite 52
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.