Krankengeld Lückenlose AU nötig

Praxisführung Autor: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

© Sasa Komlen - Fotolia

Versäumt ein Patient es, für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskiert er seinen Anspruch auf Krankengeld. Eine nachträgliche Krankschreibung ist nicht rechtmäßig.

Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, erhalten sie Krankengeld. Der Anspruch setzt jedoch voraus, dass eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Laut den auch für Vertragsärzte maßgeblichen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien darf die Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht rückwirkend bescheinigt werden. Falls eine Dienstunfähigkeit auch an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen besteht, muss der Patient zusätzlich für diesen Zeitraum krankgeschrieben werden. Und um eine notwendige Folgebescheinigung ausgestellt zu bekommen, ist der Betroffene verpflichtet, am letzten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit erneut einen Arzt aufsuchen.

Dass Hausarztpraxen an Feiertagen meist geschlossen sind, genügt als Begründung für eine lückenhafte Krankschreibung nicht. In solchen Fällen müssen sich Betroffene an einen anderen Arzt oder an eine Notfallambulanz wenden. Auch ein Versäumnis des Arztes, den Patienten pflichtgemäß krankgeschrieben zu haben, lassen die Krankenkassen unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gelten. Nur extreme Ausnahmetatbestände wie geistige Verwirrtheit entschuldigen den Versicherten, der generell selbst für eine lückenlose Krankschreibung sorgen muss.

Quelle: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2015; 37 (9) Seite 88
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.