NäPa-Förderung floppt in Baden-Württemberg
Im ersten Quartal 2015 betrug in Baden-Württemberg die Honoraranforderung für die drei NäPa-Nrn. 03060, 03062 und 03063 insgesamt 1,8 Mio. Euro. Ausgezahlt wurden laut KV aber nur 600 000 Euro. Das entspricht knapp 1000 Euro pro Praxis mit NäPa-Genehmigung.
Denn von den rund 8000 Hausärzten im Land waren nur 631 Praxen involviert. Von diesen gingen 184 (29 %) beim Förderzuschlag (EBM-Nr. 03060; bis max. 584 Fälle bzw. 1320 Euro) leer aus. 23 % der Praxen bekamen höchstens ein Viertel
der Förderung und nur 4,3 % (absolut: 27 Praxen) erhielten die 1320 Euro.
Dabei liegt Baden-Württemberg bei der Fortbildung von MFAs zu „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis“ (Verah) weit vorn. Infolge des HzV-Vollversorgungsvertrags des Hausärzteverbandes und Medi mit der AOK gab es hier Ende 2014 rund 2000 Verahs (bundesweit heute: 6500).
Diese wurden sogar dank einer Sonderregelung der Landesärztekammer ohne weitere Voraussetzungen auf Antrag den NäPas gleichgestellt. Doch der Selektivvertrag kollidiert mit der NäPa-Förderung via EBM.
In add-on-Verträgen funktioniert die Förderung besser
Ganz anders in Thüringen. Hier wurde fürs erste Quartal ein Honorarvolumen von 510 000 Euro abgerufen und extrabudgetär ausgezahlt, berichtet Hauptgeschäftsführer Sven Auerswald.
Derzeit beschäftigen rund 160 Hausarztpraxen der gut 1600 Thüringer Hausärzte 190 Verahs und NäPas. Verahs wurden in Thüringen schon seit 2010 durch den HzV-Add-on-Vertrag der AOK Plus mit der KV und dem Hausärzteverband gefördert.
Mit der Genehmigung der NäPa gemäß Delegationsvereinbarung (also EBM-Abrechnung) können die Assistenz-Nrn. des AOK-Vertrags nicht mehr angesetzt werden. So wird eine Doppelabrechnung ausgeschlossen.
Wie in Thüringen hat der regionale Hausärzteverband auch in Niedersachsen bei der HzV auf Add-on-Verträge mit Einbindung der KV gesetzt. Das erweise sich als vorteilhafter als Selektivverträge, resümiert die KV. Sie meldet: Zwischen Nordsee und Harz wird die Nr. 03060 meist in voller Höhe (1320 Euro) aus der extrabudgetären bundesweiten Förderung vergütet.
HzV-Fälle werden bei der Zählung nicht berücksichtigt
Der Grund für die Unterschiede zwischen Ländern wie z.B. Baden-Württemberg und Bayern auf der einen und Thüringen und Niedersachsen auf der anderen Seite sind die EBM-Bestimmungen.
KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich 2014 im Bewertungsausschuss darauf verständigt, dass die 03060-Anforderung (22 Punkte) für eine genehmigte NäPa bei 12 851 Punkten pro Quartal, also 584 Fällen, endet. Allerdings werden von diesem Volumen alle HzV-Fälle abgezogen, sofern die Praxis bei einem Selektivvertrag mitmacht.
Der Strukturzuschlag entfalle, weil er "ja bereits im Selektivvertrag selbst abgerechnet wird und nicht doppelt bezahlt werden soll", erklärt die KBV dazu. Die KV Niedersachsen ergänzt: "Wenn ein Vertrag an der KV vorbei abgeschlossen wurde, kann er ja keinen Anspruch auf Mittel eröffnen, die im Rahmen der Gesamtvergütung gezahlt werden."
Immerhin: Haus- und Mitbesuch der NäPa werden – unabhängig von bestehenden Selektiv- oder Add-on-Verträgen – stets zu 100 % bezahlt.
Hausärzteverband findet EBM-Näpa-Regelungen "abwegig" und "diskriminierend"
Der Deutsche Hausärzteverband, der mit seinen Selektivverträgen die Versorgung gestalten will, findet die EBM-Regelungen "abwegig" und "diskriminierend", da die zusätzlichen Millionen offenbar sehr verschieden bei Hausärzten ankommen.
Da gibt es zum einen die NäPa-Genehmigungshürde: Ein Hausarzt muss pro Quartal mindestens 860 Fälle betreuen oder 160 Patienten, die älter als 75 sind. In Kooperationen erhöht sich die Grenze um 640 Fälle bzw. 120 75-Jährige pro weiteren Hausarzt.
Die KV Bayerns bemerkt, dass wichtige Versorger-Gemeinschaftspraxen Probleme haben, die Mindestfallzahlen zu erreichen. Sie fordert niedrigere Werte.
Zum andern profitieren offenbar insbesondere die Hausärzte von dem Fördergeld, in deren Bundesland die HzV im Kollektivsystem abgewickelt wird. Für die NäPa-Einzelleistungen gibt es keine Mengenbegrenzung. Und es gibt keine Verteilung der 118 Mio. Euro nach Länderquoten.
Fördergeld gleichmäßig über die EBM-Chronikerziffer verteilen
Bliebe für Selektivvertragsteilnehmer noch auszurechnen, ob die Auszahlung des Verah-Zuschlags von 5 Euro auf die HzV-Chronikerziffer P3 die gestrichene NäPa-Förderung der EBM-Nr. 03060 (2,25 Euro) für alle HzV-Fälle (egal ob Chroniker oder nicht) unterm Strich ausgleicht.
Der Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg und DHÄV-Vize Dr. Berthold Dietsche ist jedenfalls sauer auf die KBV. Dass die NäPa-Förderung nur in Bruchteilen und ungleich bei den Hausärzten ankommt und so politisch versucht werde, den Selektivvertrag zu behindern, sei ein "mehrfacher Skandal".
Mit einer Auszahlung des Geldes als Zuschlag auf die EBM-Chronikerziffer hätte das vermieden werden können. Die KBV müsse die Förderung nachverhandeln, sagt Dr. Dietsche. Er weiß aber, dass er mit seiner Kritik in der KBV-Vertreterversammlung einen schweren Stand hat.
Besteht denn somit überhaupt ein Anreiz, MFAs zu Verahs bzw. NäPas fortbilden zu lassen? Ein echter finanzieller Anreiz ist nicht gegeben, meint Dr. Dietsche.
NäPa-Fortbildungskosten so eben abgedeckt
Die Förderung über den EBM oder in der HzV decke die Fortbildungskosten und bringe vielleicht noch ein kleines Plus, das möglichst an die Verah/NäPa ausgezahlt wird. Der grundsätzliche Benefit für die Praxis bestehe darin, dass sich eine qualifizierte Mitarbeiterin um die chronisch kranken Patienten kümmere.
* EBM-Nr. 03060 (Zuschlag zur hausärztlichen Strukturpauschale 03040, 22 Punkte, ca. 2,25 Euro), EBM-Nr. 03062 (Hausbesuch der NäPa, 166 Punkte, 17,05 Euro), Nr. 03063 (Mitbesuch, 122 Punkte, 12,50 Euro)